Baden-Württemberg kippt Maskenpflicht im ÖPNV

Ralph Denzel | 
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Braucht man bald nicht mehr im ÖVPN in Baden-Württemberg: Eine Maske. Bild: Melanie Duchene

Andere machten es vor, andere ziehen nach: Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg hebt die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr zum Ende des Monats auf. Andernorts muss man aber weiter Maske tragen.

Das deutsche Bundesland Baden-Württemberg nimmt einen weiteren Schritt in Richtung Normalität: Zum 31. Januar fällt dort die Maskenpflicht im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Das erklärte der baden-württembergische Gesundheitsminister Manfred Lucha gegenüber dem SWR. «Das ist ein konsequenter Schritt unseres stufenweisen Vorgehens in der Pandemiebewältigung», so Lucha. Selbstverständlich könnte man weiterhin freiwillig die Maske tragen. 

Das betrifft unter anderem auch die Region, so etwa auf der Strecke zwischen Schaffhausen und Zürich. Dort musste man ab der deutschen Grenze, also kurz hinter Neuhausen, eine Maske tragen. Gleiches galt für die Strecke in Richtung Singen: Dort galt die Maskenpflicht ab Bietingen. 

Baden-Württemberg hat laut seinem aktuellen Lagebericht eine 7-Tage-Inzidenz von 95,1, wobei es zu 1661 Infektionen in der vergangenen Woche kam. 134 Personen müssen intensivmedizinisch betreut werden.

Das Bundesland ist mit dieser Entscheidung nicht das erste: Bereits seit einiger Zeit gilt etwa in Bayern, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein die Maskenpflicht nicht mehr. Berlin, Brandenburg, Thüringen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen wollen sie bis spätestens Anfang des kommenden Monats aufheben.

Weiterhin muss man in Deutschland im Fernverkehr eine Maske tragen. Nach geltendem Infektionsschutzgesetz sind hier noch bis 7. April FFP2-Masken vorgeschrieben. Der Grund: Für den Fernverkehr ist der Bund zuständig. Der deutsche Gesundheitsminister Karl Lauterbach sagte in einem Interview mit dem «Stern» allerdings, dass für eine Aufhebung der Maskenpflicht in diesem Bereich noch «zu früh» sei.

Ebenso gilt weiterhin eine Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Wann diese aufgehoben wird, ist aktuell nicht klar.
 

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