Baden-Württemberg ruft höchste Corona-Warnstufe aus

Ralph Denzel | 
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Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Bild: OPP

Die baden-württembergische Landesregierung hat die dritte und höchste Pandemiestufe ausgerufen. Dies hat das Kabinett in einer Sondersitzung am Samstag, 17. Oktober, beschlossen. Die steigenden Infektionszahlen und das diffuse Ausbruchsgeschehen in vielen Stadt- und Landkreisen mache diesen Schritt notwendig. Dazu soll die Corona-Verordnung des Landes entsprechend angepasst und um landesweit geltende, verschärfte Massnahmen ergänzt werden. Die neue Fassung der Corona-Verordnung tritt am Montag, 19. Oktober in Kraft, zeitgleich mit dem Inkrafttreten der dritten Pandemiestufe.

Der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann sagte in einer Medienmitteilung: «Für Deutschland und Baden-Württemberg sind die kommenden Wochen entscheidend.» Die Dynamik des Virus erfordere rasches Handeln. «Denn wir müssen jetzt alles tun, um den kritischen Trend schnellstmöglich wieder zu stoppen und das Ruder herumzureissen.»

Durch die Altersverschiebung in jüngere Altersgruppen gebe es derzeit zwar einen geringeren Anteil schwerer Verläufe mit entsprechend geringerer Auslastung der Krankenhäuser, dennoch seien viele Lebensbereiche durch die zunehmende Verbreitung von Covid-19 betroffen, was wiederum zu einem erhöhten Risiko für die vulnerablen Gruppen führe. Ausserdem falle es den örtlichen Gesundheitsbehörden zunehmend schwer, alle Kontaktpersonen von Neuinfizierten zu ermitteln. Damit steigt das Risiko, dass sich das Virus diffus ausbreitet.

Die dritte Warnstufe beinhaltet folgende Einschränkungen für das Bundesland: 

  • Landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den dem Fussgängerverkehr gewidmeten Bereichen und öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlich zugänglichen Bereichen im Freien, soweit die Gefahr besteht, dass der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
  • Das private Zusammentreffen von Personen wird auf max. 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Ansammlungen werden auf 10 Personen oder zwei Hausstände begrenzt.
  • Die Teilnehmerzahl für Veranstaltungen wird auf 100 begrenzt.

Zudem werden weitere landesweite Massnahmen der Ressorts für die Pandemiestufe 3 ergriffen. Dazu gehören an zentraler Stelle:

  • Kliniken: Angesichts der Erwartung eines höheren Patientenaufkommens in den Kliniken, sollten diese ihre für SARS-CoV2 Patienten erforderlichen (Intensiv-)Kapazitäten stufenweise anpassen sowie elektive Behandlungen schrittweise reduzieren.
  • Ambulante Versorgung: Die Corona Fieber-Ambulanzen und Teststellen in den besonders betroffenen Regionen werden wieder hochgefahren bzw. ausgeweitet.
  • Telemedizin: Ausweitung der Nutzung telemedizinischer Behandlungsmöglichkeiten (auch Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen) zur Vermeidung von Kontakten in Arztpraxen.
  • Schulen: Mit der Änderung der Corona-VO Schule besteht die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasen-Bedeckung ab Klasse 5 in den weiterführenden Schulen sowie in den beruflichen Schulen auch im Unterricht.
  • Einschränkung der nicht-schulischen Nutzung des Schulgebäudes.
  • Kitas: Konsequente Distanz bei der Gruppenbildung ist herzustellen.
  • Hochschulen: weitreichende Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch auf den Sitzplätzen

Diese Massnahmen gelten von Montag an landesweit. Darüber hinaus können Städte und Landkreise, in denen eine Inzidenz von mehr als 50 / 100'000 Einwohner vorherrscht, per Allgemeinverfügung weitergehende, noch schärfere lokale Massnahmen ergreifen, wie zum Beispiel nächtliche Ausgangssperren verhängen. (rd)

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