Lausanne
Osamah M.: Bundesgericht lehnt Aufhebung der Sicherheitshaft ab
Daniel Zinser |
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Das Bundesgericht in Lausanne hat die Freilassung von Osamah M. abgelehnt. Bild: zvg
Erneut unterliegt Osamah M., mutmasslicher Kopf der Beringer Terorzelle, vor Gericht: Heute hat das Bundesgericht in Lausanne die Freilassung des Irakers abgelehnt.
Vor dem Bundesgericht hatte bereits das Bundesstrafgericht in Bellinzona die Entlassung aus der Sicherheitshaft mehrfach abgelehnt. Die Lausanner Richter befanden, dass eine Fluchgefahr bei Osamah M. weiter gegeben und die vom Bundesstrafgericht angeordnete Verlängerung der Sicherheitshaft deshalb verhältnismässig sei.