IS-Unterstützer aus Schaffhausen muss Schweiz nicht verlassen

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Das Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen. Bild: zvg/BVG

Ein IS-Unterstützer aus Schaffhausen darf vorläufig in der Schweiz bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, berichtet Top Online. Heute wurde das entsprechende Urteil veröffentlicht. Der Mann aus dem Irak wurde 2016 mit drei weiteren Landsmännern vom Bundesstrafgericht zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Zusätzlich verfügte das Bundesamt für Polizei im Anschluss die Ausschaffung des Mannes. Ein Jahr später reiste er mit seiner Familie freiwillig in die Türkei, wo ihm die Einreise allerdings von den Behörden verweigert wurde. Zurück in der Schweiz stellte er einen neuen Antrag auf Asyl. Gegen dessen Abweisung reichte der Mann Beschwerde ein, die nun vom Bundesverwaltungsgericht gutgeheissen wurde.

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