«Lozärner Bier» muss auf Etikette Schaffhausen angeben

Das «Lozärner Bier» muss auf der Etikette angeben, dass es in Schaffhausen gebraut und abgefüllt wird. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde der Lozärner Bier AG abgewiesen.
Das Etikett ist blau-weiss und auf der Flasche steht der Name «Lozärner Bier Lager» - trotzdem wird das Bier nicht in der Stadt am Vierwaldstätter See gebraut, sondern in Schaffhausen. Das störte die Lebensmittelkontrolle des Kantons Luzern, welche 2016 eine täuschungsfreie Kennzeichnung verlangte. Das Kantonsgericht in Luzern stützte diese Forderung. Mit der in Dialekt formulierten geografischen Herkunftsangabe und der blau-weissen Aufmachung werde der Anschein erweckt, das Bier stamme aus Luzern, obwohl es eben hier gebraut und abgefüllt wird.
Die Lozärner Bier AG legte darauf Beschwerde beim Bundesgericht ein. Sie behauptete, dass das «Lozärner Bier» sei im Markenrechtsregister eingetragen sei. Der ganze Auftritt und das Marketingdesign stamme, wie auch die Bierrezeptur, aus Luzern, womit der Bezug zu Luzern hergestellt sei. Somit sei der Begriff «Lozärner Bier» in keiner Weise irreführend.
Das Bundesgericht sah es jedoch anders und stellte sich nun auf die Seite des Luzerner Kantonsgerichts und bestätigte das Urteil der Vorgängerinstanz. Nun muss die Lozärner Bier AG sich sputen: die Frist, die die Luzerner Lebensmittelkontrolle zur korrekten Beschriftung des Biers gesetzt hatte, endet am 16. Juli 2018.
Neben dem «Lozärner Bier» gibt es auch ein «Luzerner Bier». Gebraut in Luzern.
(mit Material von sda)