Für höheren Kinderabzug

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Kinderkrippe, Migration
Der Maximalbezug für Fremdbetreuung bei der direkten Bundessteuer soll auf 25 000 Franken erhöht werden. Bild: Saskia Baumgartner

Wer seine Kinder fremdbetreuen lässt, zum Beispiel in einer Krippe, kann die Kosten bis zu einem bestimmten Betrag von den Steuern abziehen. Dieser Abzug soll nun für die Bundessteuern erhöht werden.

Aus Sicht der Schaffhauser Kantonsregierung ist das eine gute Idee. Das schreibt die Regierung in ihrer Antwort auf eine entsprechende Vernehmlassung des Bundes. «Damit soll dem Mangel an Fachkräften begegnet und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf verbessert werden», teilt die Kantonsregierung mit. Der Maximalabzug bei der direkten Bundessteuer soll auf 25 000 Franken erhöht werden.

Keine gute Idee findet der Schaffhauser Regierungsrat aber – in Übereinstimmung mit der Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren –, dass der Bund auch den Kantonen Vorgaben machen will. Dies aus prinzipiellen Gründen: Es handle sich um einen Eingriff in die kantonale Steuerhoheit. Der Bund schlägt vor, dass der Kinderbetreuungsabzug auf kantonaler Ebene bei mindestens 10 000 Franken liegen soll. Aktuell können im Kanton Schaffhausen pro Kind bis 14 Jahre höchstens 9400 Franken an Betreuungskosten abgezogen werden. (r.)

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