Gemeinschaftspraxen im Thurgau dürfen Apotheke führen

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Im Thurgau können neu auch Gemeinschaftspraxen eine Apotheke führen. Bild: Radio Munot

Im Kanton Thurgau können ärztliche Gemeinschaftspraxen neu eine gemeinsame Apotheke führen.

Bisher war es lediglich Heimen und Spitälern erlaubt, eine Apotheke zu führen.  Der Thurgauer Regierungsrat hat nun aber die Heilmittelverordnung angepasst. Somit dürfen Gemeinschaftspraxen mit mindestens fünf Ärzten neu eine private Apotheke führen. So können finanzielle, personelle und zeitliche Einsparungen vorgenommen werden, teilt die Thurgauer Regierung mit. Aus der Privatapotheke dürfen nur Patienten der Arztpraxis versorgt werden.

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