Hitzealarm in Schaffhausen: Bund warnt vor hohen Temperaturen – Thurgau verhängt Wasserentnahmeverbot

Lucas Blumer | 
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Die Hitze des Sommer ist zurueck, genug trinken und abkuehlen wird empfohlen, Bild zeigt Simon Mueller kuehlt sich am Tell Brunnen in der Stadt ab, am Freitag, 18. August 2023. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
Uns stehen heisse Tage bevor. Der Bund hat eine Hitzewarnung für Schaffhausen herausgegeben. Symbolbild: Melanie Duchene

Ab Donnerstag gilt für den Kanton Schaffhausen die Hitzewarnstufe 3. Das Bundesamt für Meteorologie sagt Temperaturen von bis zu 35 Grad voraus und gibt Verhaltensempfehlungen bekannt. Der Kanton Thurgau verhängt gar ein Wasserentnahmeverbot aus bestimmten Flüssen und Seen.

Es wird richtig heiss die nächsten Tage. Das Bundesamt für Meteorologie (Meteoschweiz) hat für die Dauer vom 18. Juni, 12 Uhr, bis zum Dienstag, 23. Juni, 20 Uhr, eine Hitzewarnung der Stufe 3 für die Region Schaffhausen herausgegeben. So wird es in den nächsten Tagen bis zu 35 Grad warm, von Sonntag bis Dienstag klettert das Thermometer besonders weit in die Höhe.

Noch heisser wird es nur um Basel und im Norden des Aargau, wo Temperaturen von bis zu 36 Grad erreicht werden. Dort gilt sogar eine Hitzewarnung der Stufe 4.

Verhaltensempfehlungen des Bundes

Für die Hitzetage empfiehlt der Bund mindestens 1,5 Liter Flüssigkeit pro Tag zu trinken, am besten ungesüsste und alkoholfreie Getränke. Der Körper sollte kühl gehalten werden, indem man sich im Schatten und in kühlen Räumen aufhält und sich mit geeigneter Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencréme schützt.

Gegen heisse Räume können tagsüber heruntergelassene Rollläden oder Fensterläden und morgendliches Lüften helfen.

Generell sollten keine Personen oder Tiere in geparkten Autos zurückgelassen werden.

Thurgau verbietet Wasserentnahme

Angesichts der Hitzewelle und weil sich das Wasserdefizit im Kanton Thurgau verschärft hat, hat das Thurgauer Departement für Bau und Umwelt entschieden, Wasserentnahmen aus Oberflächengewässern zu verbieten. Ausgenommen sind der Bodensee, der Hüttwilersee, der Nussbaumersee, der Rhein sowie das Grund- und Quellwasser. Das Verbot tritt am Freitag, 19. Juni, in Kraft und gilt bis auf Widerruf.

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