Gute Nachrichten für Einkaufstouristen: Bund ergänzt Quickzoll-App um wichtige Funktion
Der Bund hat seine Verzollungs-App Quickzoll um eine Funktion ergänzt, die von den Nutzenden schon lange verlangt wurde: Neu können Einkaufstouristen auch Gegenstände erfassen, auf die ein reduzierter Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent erhoben wird.
Ennet der Grenze einkaufen und von den günstigeren Preisen profitieren – das machen jedes Jahr über 70 Prozent der Schweizerinnen und Schweizer, manche häufiger als andere. Beim Wiedereintritt in die Schweiz hilft die Zoll-App Quickzoll, die eingeführten Waren zu verzollen und die im Ausland entrichtete Mehrwertsteuer zurückzubekommen.
Bislang hatte die Zoll-App allerdings ein Manko, das nun angepasst wurde: Wird beim Einkauf im Ausland die Wertfreigrenze von 150 Franken überschritten, muss in der Schweiz die Mehrwertsteuer auf die eingeführten Waren bezahlt werden. Und obwohl nicht für alle im Einzelhandel erhältlichen Gegenstände der Normalsatz von 8,1 Prozent gilt, konnte in der Zoll-App bislang nur der Normalsatz angegeben werden. Das ist insofern ein Problem, da für die meisten Lebensmittel der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 2,6 Prozent gilt. Bislang musste dafür das Zollbüro in Person aufgesucht werden.
In der aktualisierten Version der Quickzoll-App ist es neu möglich, den Wert der Waren für jeden der beiden Mehrwertsteuersätze separat zu erfassen und damit von denselben Zollbedingungen zu profitieren wie bei einer mündlichen oder schriftlichen Zollanmeldung. Die insgesamt zu bezahlende Mehrwertsteuer wird von der App automatisch berechnet.
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Seit ihrer Einführung im Jahr 2018 hat die Nutzung der Quickzoll-App kontinuierlich zugenommen: Wurden im ersten Betriebsjahr noch 13’000 Zollanmeldungen und 1,1 Millionen Franken Einnahmen registriert, so waren es im Jahr 2025 bereits mehr als 192’000 Zollanmeldungen und 13 Millionen Franken Einnahmen, wie der Bund schreibt.
Die App ist allerdings keine Komplettlösung: So kann beispielsweise die Einfuhr von lebenden Tieren, von Autos oder von Handelswaren nicht über die App, sondern ausschliesslich an einem Zollschalter angemeldet werden.
