Falsche Zahl abgedruckt: Kanton Schaffhausen korrigiert Abstimmungsunterlagen
Der Kanton Schaffhausen informiert über einen Fehler im Abstimmungsmagazin zur anstehenden Volksabstimmung vom 14. Juni.
Im Schaffhauser Abstimmungsmagazin zur anstehenden Volksabstimmung vom 14. Juni über die Teilrevision der finanzrechtlichen Befugnisse des Regierungs- und Kantonsrats wurde eine falsche Zahl abgedruckt. Das teilt der Kanton am Donnerstag mit.
Da der Versand der Abstimmungsunterlagen bereits erfolgt ist, hat der Kanton die Passage bloss in der elektronischen Version des Abstimmungsmagazins korrigieren können, heisst es weiter.
Der Satz auf Seite 5, linke Spalte oben, lautet korrekt wie folgt: «Art. 32 Abs. 1 lit. e KV hält unverändert fest, dass Beschlüsse, mit denen dem Kantonsrat Ausgabenbefugnisse des Volkes von mehr als 3'000'000 Franken einmalig beziehungsweise 500'000 Franken jährlich wiederkehrend übertragen werden, dem obligatorischen Referendum unterstehen.» In der gedruckten Ausgabe war die Rede von 1'000'000 statt 3'000'000 Franken.
Auf Seite 5, linke Spalte unten, ist dieselbe Information korrekt aufgeführt. Zusätzlich wurde auf Seite 4, linke und rechte Spalte, die Artikelbezeichnung korrigiert (lit d statt lit dbis).
Die Geschäftsleitung des Kantonsrats, die das Abstimmungsmagazin verantwortet, drückt ihr Bedauern über die Fehler aus.