Anstehende Fussball-WM: Das erlaubt die Schaffhauser Polizei – und das nicht

Ralph Denzel | 
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Autokorsos sind prinzipiell erlaubt, aber mit Einschränkungen. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Bald startet die Fussball-WM. Wenn die Schweizer Nati spielt, werden das wieder viele sehen und eventuell auch feiern wollen. Die Schaffhauser Polizei hat dafür ein paar Regeln veröffentlicht.

Während der Fussball-WM 2026 toleriert die Schaffhauser Polizei Jubelfeiern wie Autokorsos und Hupkonzerte – allerdings nur in einem begrenzten Rahmen. Wie die Polizei mitteilt, werden Freudenkundgebungen bis maximal eine Stunde nach Spielschluss und längstens bis Mitternacht geduldet, sofern sie keine übermässige Belästigung darstellen.

Nicht toleriert werden hingegen Dauerhupen, nächtliche Autokorsos nach Ablauf der Toleranzfrist oder gefährliche Aktionen im Strassenverkehr. Wer etwa zu schnell fährt, sich aus fahrenden Autos lehnt oder Gegenstände aus Fahrzeugen ragen lässt, muss mit Konsequenzen rechnen. Die Polizei betont, dass auch während der WM sämtliche Verkehrsregeln und Gesetze gelten.

Zudem erinnert die Schaffhauser Polizei daran, dass die von den Gemeinden festgelegten Wirtschaftsschlusszeiten einzuhalten sind und auf das Ruhebedürfnis der Bevölkerung Rücksicht genommen werden muss. Die WM findet vom 11. Juni bis 19. Juli 2026 statt.

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