Neue Überwachungsmassnahmen gegen Osamah M. laufen bereits

Robin Blanck | 
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Die Gerichtszeichnung vom Prozesstag in Bellinzona im März 2016 zeigt Osamah M. Damals wurde der in der Schweiz lebende Iraker für die Unterstützung einer kriminellen Organisation verurteilt. Bild: Keystone

Die 2025 ausgesprochene Überwachung des Terrorhelfers war widerrechtlich, ist aber bereits ausgelaufen. Inzwischen hat das Fedpol neue Massnahmen verfügt.

Am Donnerstag hat das Bundesverwaltungsgericht einen Entscheid veröffentlicht, in dem die im Juni 2025 vom Bundesamt für Polizei Fedpol angeordneten Überwachungsmassnahmen gegen den irakischen Terrorhelfer Osamah M. als ungerechtfertigt beurteilt wurden. Die damals angeordneten Massnahmen, darunter eine Eingrenzung, ein Kontaktverbot und eine Gesprächsteilnahmepflicht, sind zeitlich bereits vor dem Urteil ausgelaufen.

Wie das Fedpol auf Anfrage der SN erklärt, wurde der Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts zur Kenntnis genommen, zu einem allfälligen Weiterzug äussert sich das Bundesamt derzeit nicht. Indes wird erklärt, dass für Osamah M. «derzeit weiterhin PMT-Massnahmen bestehen und diese voraussichtlich bis Juni andauern werden». Will heissen: Das Fedpol hat bereits andere Massnahmen verfügt und wendet diese an. Welcher Art diese sind, dazu werden keine Angaben gemacht. Mindestens so wichtig im Fall ist ein noch ausstehender Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts: Es muss entscheiden, ob die bereits verfügte Ausschaffung von Osamah M. vollzogen werden darf oder nicht. Auf diesen Entscheid wartet man schon seit weit über einem Jahr.

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