Das Recht auf Reparatur fordert auseinandernehmbare Geräte sowie lieferbare Ersatzteile und Werkzeuge
Gegen die Wegwerfökonomie formiert sich bei Verfechtern und Verfechterinnen der Kreislaufwirtschaft immer stärkerer Widerstand. Hersteller und Konsumentinnen sollen in die Pflicht genommen werden und Gegenstände wieder- und weiterverwenden, statt sie wegzuwerfen. Denn das ist nachhaltiger und macht nachweislich glücklich.
von Daniela Palumbo
Die Sneakers sind mit einer Schmutzschicht überzogen und stinken. Trotzdem soll das Lieblingsstück der beiden Teenager nicht im Abfalleimer oder auf der Müllhalde enden. Putz die Schuhe! fordert die Anleitung im Museum Liestal mit seiner preisgekrönten Reparatur-Ausstellung «Fix it!». Die Jungs greifen am Sneaker-Arbeitsplatz nach der Schuhbürste, um den eingetrockneten Schmutz wegzureiben und entfernen danach mit einer Seifenlauge und einem Schwamm die Flecken. Strahlend schlüpfen sie schliesslich in die trockenen, mit Lederfett polierten, schneeweissen Sneakers.
«Vom Glück des Reparierens» lautet die von der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz mit dem Prix Expo 2025 gewürdigte Ausstellung. In der Flickzone können die Besucher und Besucherinnen Reparaturtechniken und Werkzeuge ausprobieren. Sie dürfen Hand anlegen und eine defekte Tischlampe verkabeln, einen wackligen Stuhl anschrauben, eine löchrige Hose nähen oder eine zerbrochene Tasse kleben.
Ist das Objekt repariert und funktionsfähig, macht sich ein Glücksgefühl breit. Es wird ausgelöst, weil man sich an etwas Neues heranwagt, über eine Lösung nachdenkt, seine Hände einsetzt und dadurch Wirksamkeit erzeugt. Das Fazit der Ausstellung: Reparatur fördert die Selbstermächtigung, stärkt die Frusttoleranz, bildet Gemeinschaft und löst einen Flow aus – eine tätige Ruhe.
Hochstimmung beim Reparieren und die Vermeidung von Abfallbergen. Diese positiven Auswirkungen führen immer mehr Menschen dazu, statt ihre kaputten Geräte wegzuwerfen, den Defekt aus der Welt zu schaffen.
Unterstützung leistet dabei die weltweite Bewegung der Repaircafés, in denen Fachleute bei der Fehlerbehebung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Das erste wurde 2009 in den Niederlanden eröffnet. Die Stiftung für Konsumentenschutz fördert die Gründung in der Schweiz. Inzwischen gibt es hierzulande über 257 Repaircafés, eins auch in Schaffhausen. Schweizweit werden in den Repaircafés jährlich mehr als 18’000 Reparaturen durchgeführt.
Wissensverlust durch Wegwerfen
Reparatur hat ihr Vorbild in der Natur und ist eine alte Kulturtechnik, die zum Verständnis der Dinge beiträgt. Bis zur Industrialisierung gab es zahlreiche Berufe, die sich mit der Reparatur beschäftigten. Doch die Spezialisten und Spezialistinnen verloren mit dem Siegeszug der Konsumgesellschaft ab Mitte des 20. Jahrhundert definitiv an Bedeutung. Das Können und Wissen ging verloren. Repariert wurden im Zeitalter der Massenproduktion höchstens Dinge, zu denen man einen emotionalen Bezug hatte und für die man Geld oder Zeit aufzubringen vermochte.
«Einer der wichtigsten Ansätze ist die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten.»
Heute findet ein Umdenken statt und politisch-ökologisch motivierte Bewegungen wollen die Reparatur als selbstverständliche Tätigkeit wieder in den Alltag zurückholen. Als Massnahme gegen die Wegwerfgesellschaft, Ressourcenverschwendung und Energievergeudung. In die gleiche Richtung zielen Brockenhäuser, Secondhandshops und Kleidertauschbörsen.
Salonfähig in Schaffhausen
Die Kreislaufwirtschaft beruht auf zehn «Re». Am Anfang steht die Abfallvermeidung. «Einer der wichtigsten Ansätze ist die Verlängerung der Lebensdauer von Produkten», sagt Simon Furter, Geschäftsleiter des WWF Schaffhausen. Recycling, also die Aufbereitung von Materialien zu neuen Rohstoffen, kommt erst am Ende des Kreislaufs. «Alles, was vor dem Recycling kommt – unter anderem das Reparieren –, erhält in der Kreislaufwirtschaft einen wachsenden Stellenwert», sagt Furter.
In der Stadt Schaffhausen ist Daniela Brunner zuständig für Projekte im Bereich Kreislaufwirtschaft. Diese wurde 2022 in der Klimastrategie verankert. «Reparatur soll in Schaffhausen salonfähig werden», sagt Brunner. Mehrere Massnahmen wurden bereits umgesetzt: Bei städtischen Immobilien gilt «Umbau vor Rückbau». Jeden dritten Samstag im Oktober findet auf dem Fronwagplatz ein Reparaturtag statt.
Eine weitere Massnahme ist der 2024 gehaltene Klimadialog mit zwölf Haushalten, in denen Reparatur ebenfalls thematisiert wurde. Und als zusätzliche Massnahme hat sich die Stadt 2025 dazu verpflichtet, nur noch reparierbare Materialien und Gebrauchsgegenstände wie Möbel oder Geräte einzukaufen.
Andere Schweizer Gemeinden sind beim Thema Reparatur proaktiver. Sie haben sich zusammengeschlossen und Initiativen gegründet wie den Verein reparaturfuehrer.ch, der mit Swiss Recycle im 2024 einen Wegweiser zur Implementierung von Reparaturstrategien in den Gemeinden publizierte. Schaffhausen ist beim Verein nicht dabei, steht aber nach Angabe von Brunner im Austausch.
Der Abteilungsleiter der städtischen Abfallentsorgung, Marco Meister, findet die Reparatur ebenfalls eine richtige Sache. Bis jetzt sei in Schaffhausen abgesehen vom Reparaturtag allerdings noch wenig im Gang. «Im Abfallkalender weisen wir auf die reparierBar hin.» Es sei eine finanzielle Frage: «Wir wollen keinen zusätzlichen Werkhof anbieten.» Das Angebot für Recycling sei vorhanden.
Geplanter Verschleiss
Doch der erfolgreiche Kampf gegen Abfallberge beginnt nicht bei der Entsorgung, sondern bei der Produktherstellung. Manche Hersteller verkürzen die Lebensdauer absichtlich, damit die Konsumenten und Konsumentinnen ein neues Produkt kaufen – ganz im Sinne des Wirtschaftswachstums. Die geplante Obsoleszenz, d.h. der geplante Verschleiss, ist eine Erfindung des 20. Jahrhunderts.
Aufgrund eines Postulats mit dem Titel «Rechtliche Konsequenzen bei absichtlicher Verkürzung der Lebensdauer von Produkten» verfasste der Bundesrat im Juni 2024 einen Bericht. Darin unterscheidet er zwischen transparenter und versteckter Verkürzung der Lebensdauer. Ein Hersteller könne Produkte von geringerer Qualität, Wegwerfprodukte oder Produkte mit kurzer Lebensdauer entwickeln. «Sie machen dies transparent über einen niedrigen Preis», so der Bericht. «Sie gehen davon aus, dass die Konsumenten informiert sind und eine bewusste Wahl treffen.» Dies sei keine Täuschung. Für eine versteckte Verkürzung der Lebensdauer sei der Hersteller hingegen haftbar oder bei Betrug sogar strafbar. Der Bundesrat räumt jedoch ein, dass geplante Obsoleszenz schwierig nachzuweisen sei.
Unsere Nachbarn zeichnen den gangbaren Weg gegen geplante Obsoleszenz auf. Gesetze sollen die Hersteller vor allem im EU-Raum vermehrt in die Pflicht nehmen, ihre Gegenstände reparierbar zu entwerfen.
Im 2024 hat das Parlament der Europäischen Union eine Richtlinie verabschiedet, die das Recht auf Reparatur festhält. «In der Schweiz besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Verpflichtung der Hersteller, Geräte auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist zu einem angemessenen Preis zu reparieren», schreibt das BAFU (Bundesamt für Umwelt) auf Anfrage.
Aber: «Die Schweiz verfolgt das Ziel, dass defekte Produkte vermehrt repariert und ihre Lebensdauer verlängert werden.» So wurden hierzulande bereits einige Produkteanforderungen der EU gesetzlich übernommen. Hersteller oder Importeure müssen Ersatzteile während sieben bis zehn Jahre nach dem Verkauf des letzten Modells bereitstellen sowie Reparatur- und Wartungsinformationen.
Dies betrifft Fernseher, Kühlschränke, Geschirrspüler, Waschmaschinen, Wäschetrockner, Schweissgeräte, Einzelraumheizungen, Smartphones, Tablets. Gemäss BAFU müssen seit dem 1. Juli 2025 in der Schweiz für Smartphones, Tablets und Einzelraumheizungen Informationen zur Reparierbarkeit sowie zur Langlebigkeit aufgeführt werden wie auf Energieetiketten.
Solange nicht alle Hersteller gezwungenermassen oder freiwillig auf die Reparierbarkeit eingeschwenkt sind, sind die Konsumenten zur Selbsthilfe aufgefordert. Eine Plattform iFixit.com, eine «weltweite Gemeinschaft aus mehreren Millionen» Bastlern und Technikern, wie es auf der Website heisst, bietet beispielsweise Reparaturanleitungen an und teilt das Wissen der User, um sich gegenseitig beim Reparieren zu helfen. Ausserdem führt iFixit ein Reparatur-Bewertungssystem von Produkten.
Reparaturboni als Pilotversuch
Ob und wie Konsumenten in der Schweiz angeregt werden könnten, ihre Produkte weiter- oder wiederzuverwenden, hat die OST – Ostschweizer Fachhochschule, Institut WERZ, in Zug im Auftrag des BAFU am Beispiel von Elektro- und Elektronikgeräten untersucht. Sie kam in der 2023 publizierten Studie zum Schluss, dass «aus ökologischer Sicht ... eine möglichst lange Nutzung von EE-Geräten (fast) immer sinnvoll» sei. Wegen des hohen Lohnniveaus in der Schweiz sei allerdings «die Reparatur im Vergleich zum Marktwert der EE-Geräte rasch (zu) teuer».
Das Fazit der Studie: Mittels finanzieller Anreize für Reparaturbetriebe, respektive Reparaturwillige, und einer entsprechenden Informationskampagne könnten Reparaturen attraktiver gemacht werden, zum Beispiel in Form von einem «Reparaturbonus» für Privatpersonen. Ein solcher will inzwischen die Stadt Zürich ab diesem Jahr als ein dreijähriges Pilotprojekt erproben. Sie unterstützt die Reparatur finanziell mit bis zu 100 Franken pro Person und pro Jahr. Gleichzeitig soll diese Massnahme auch das lokale Reparaturgewerbe beleben.
Ausserdem empfahl die Studie die Einführung eines Reparatur-Index, wie sie nun bei Smartphones, Tablets und Einzelraumheizungen bereits eingeführt wurden. Vorteilhaft sei zudem geschultes Personal an den Sammelstellen, welches die Wiederverwendung und Reparierbarkeit einschätzen könne. Denn mit der «Entledigungshandlung der Besitzerin oder des Besitzers der Sache wird das Altgerät zum Abfall.» Die Schweiz sei bereit für das Recht zu reparieren, titelte Greenpeace bereits im 2021.
Eine repräsentative Umfrage ergab, dass die Bereitschaft bei 87% für Schmuck und Uhren lag, bei elektronischen Geräten um die 70% und bei Schuhen und Spielzeug über 50%. «Die Nachfrage in der reparierBar erreicht mittlerweile die Kapazitätsgrenze», sagt Simon Furter, der im Vorstand mitwirkt.
Diese Trendwende könnte auch im Kanton Schaffhausen das Reparaturgewerbe stärken. «Reparieren sollte nebst dem Verkauf von neuen Produkten ein zentraler Geschäftszweig der Unternehmen werden. Im Kanton Schaffhausen könnte sich zum Beispiel der Gewerbeverband mit all seinen Mitgliedern im Thema engagieren. Wichtig scheint mir, dass die Wirtschaft Verantwortung fürs Reparieren trägt.»
Reparaturspuren aufgewertet
Nicht nur die Wirtschaft, auch die Gesellschaft profitiert vom Wiedererstarken der alten Kulturtechnik. «Wer etwas wegwirft, bleibt an der Oberfläche, bindet sich nicht», sagt der Psychoanalytiker Wolfgang Schmidbauer in der Ausstellung Fix it. Wer hingegen etwas reparieren lässt, stellt eine persönliche Beziehung zum Gegenstand her. Dieser ist wieder funktionsfähig, aber nicht mehr perfekt und trägt Spuren.
Und diese sollen vermehrt sichtbar gemacht werden wie etwa bei Löchern in Kleidern, die man mit knalligen Farben stopft. «Visible Mending» heisst der Gegentrend zu Fast Fashion. In Japan werden seit jeher Keramikbruchstellen mit Lack zusammengeklebt und mit Gold bestäubt. Das Fehlerhafte nach der Reparatur gehört dort zur Lebensphilosophie und wird nicht verhüllt. Es wertet den Gegenstand sogar auf.
Fix It! «Vom Glück des Reparierens». Museum Liestal. Bis 30. August 2026.
Ein Artikel aus dem Magazin

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