Nachtarbeit gilt im Kinder- und Jugendheim nicht als Arbeitszeit, eine Petition will das nun ändern
Der Verband des Personals öffentlicher Dienste VPOD Schaffhausen hat eine Petition lanciert. Darin fordert die Gewerkschaft, dass die Nachteinsätze der Mitarbeitenden künftig als Arbeitszeit gelten. Aktuell werden die Angestellten lediglich mit einer Pauschale entlöhnt.
Die Stadt Schaffhausen präsentiert sich gerne als vorbildliche Arbeitgeberin. Doch im Falle des Kinder- und Jugendheims scheint sie ihrem Anspruch nicht gerecht zu werden. Die Gewerkschaft VPOD, die das Personal im öffentlichen Dienst vertritt, hat eine Petition lanciert. Das Ziel: Die Präsenzzeit während des Nachtdienstes im Kinder- und Jugendheim der Stadt soll als Arbeitszeit gelten. Das ist aktuell nicht der Fall.
Den Missstand ans Licht gebracht hatte eine Recherche der «Schaffhauser AZ». Wie die Wochenzeitung berichtete, hielt sich die Stadt jahrelang nicht an ihr eigenes Personalreglement. Darin hiess es, dass ein nächtlicher Bereitschaftsdienst als Arbeitszeit gelte und mit einer Nachtpauschale zusätzlich entschädigt werde.
Arbeitsbedingungen wurden noch schlechter
Als sich Mitarbeiterinnen an die Personalabteilung der Stadt wandten, kam es nicht etwa zu einem Schuldeingeständnis, sondern die besagte Passage sei aus dem Reglement gelöscht worden.
Zwar wurden in der Folge zusätzliche Stellen für das Kinder- und Jugendheim bewilligt, jedoch waren die Mitarbeitenden mit der Verschlechterung der Arbeitsbedingungen nicht zufrieden. Sie schalteten die Gewerkschaft VPOD ein und erwirkten, dass zumindest ein kleiner Teil des geschuldeten Geldes nachträglich an die Mitarbeitenden ausbezahlt wurde.
Schliesslich änderte der Stadtrat das Personalreglement nochmals: Neu gibt es eine «all-in»-Pauschale von 150 Franken pro Nacht, ohne Zeitanrechnung und Zuschlag. Die Präsenzzeit wird also weiterhin nicht als solche anerkannt.
Druck auf die Politik aufbauen
Genau hier setzt die Petition des VPOD an. Er schreibt im Unterschriftenbogen: «Die Erhöhung der Pauschale mag an sich gut gemeint sein, sie bedeutet aber keine Anerkennung der Arbeitszeit, weil sie das zentrale Problem nicht löst, sondern es verschleiert: Während das Arbeitsgesetz für die Privatwirtschaft in Industrie, Gewerbe und Handel den nächtlichen Bereitschaftsdienst verpflichtend zu Arbeitszeit erklärt, werden unter anderem ‹Erzieher:innen› leider davon ausgenommen.»
Der VPOD fordert den Stadtrat zum Handeln auf und dazu, spätestens einen Monat nach der Einreichung der Petition öffentlich Stellung zu nehmen.
Eine Petition ist ein relativ unverbindliches Instrument. Es braucht keine Mindestanzahl an Unterschriften, damit sie eingereicht werden kann. Behörden müssen innert sechs Monaten eine Antwort geben.