Wer arbeitslos wird, muss diese Regeln beachten – sonst wird es teuer

Tobias Bolli | 
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Das regionales Arbeitsvermittlungszentrum, kurz RAV, von aussen, am Dienstag, 9. Juni 2020.  (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
Versäumnisse können Stellensuchende viel Geld kosten. Archivbild: Melanie Duchene

Wer arbeitslos wird, steht nicht nur vor der Herausforderung der Stellensuche, sondern sieht sich auch mit einem dichten Regelwerk des RAV konfrontiert. Versäumnisse und Fehler werden bestraft und können die Versicherten teuer zu stehen kommen. Die wichtigsten Regeln im Überblick.

Arbeitslosigkeit kann für Betroffene brutal sein – besonders dann, wenn sie in keiner Weise selbst verschuldet ist. Rezessionen, globale Krisen oder willkürliche Zölle sind nur einige von vielen Faktoren, die auch herausragenden Mitarbeitenden den Arbeitsplatz kosten können. Zuletzt ist die Arbeitslosigkeit im Kanton wieder angestiegen und hat im Dezember mit 1403 gemeldeten Arbeitslosen einen einjährigen Höchststand erreicht. Insgesamt 2389 Personen befanden sich auf Stellensuche. Zu den Stellensuchenden zählen sowohl arbeitslose Personen als auch solche, die beispielsweise Teilzeit arbeiten und ihr Pensum erhöhen möchten.

Wer in der Schweiz arbeitslos wird, hat in der Regel Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung. Doch nicht immer wird diese im vollen Umfang ausbezahlt. Einzelne Versäumnisse können schnell zur Kürzung von Taggeldern führen. Bruno Büchi, Dienststellenleiter des kantonalen Arbeitsamts, spricht von jährlich rund 2000 Fällen fehlender oder ungenügender Arbeitsbemühungen und von über 700 Terminen, die pro Jahr nicht wahrgenommen werden. Beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) angemeldete Personen müssen deswegen mitunter schmerzliche Kürzungen ihrer Ansprüche in Kauf nehmen – und das in einer wirtschaftlich ohnehin schwierigen Situation. Nachfolgend ein Überblick über die wichtigsten Punkte, welche Arbeitslose im Umgang mit dem RAV beachten müssen.

1) Wann ein Anspruch besteht

Personen, die in der Schweiz gearbeitet und Beiträge an die Arbeitslosenversicherung bezahlt haben, können grundsätzlich Anspruch auf eine Arbeitslosenentschädigung erheben, sofern sie in den vergangenen zwei Jahren mindestens zwölf Monate erwerbstätig waren. Für Ausländerinnen und Ausländer wird zusätzlich eine gültige Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung vorausgesetzt. Grenzgänger mit Wohnsitz im Ausland haben grundsätzlich keinen Anspruch.

2) Bei Arbeitslosigkeit rasch handeln

Stellensuchende Personen sollten auf keinen Fall mit einer Anmeldung beim RAV zögern. Um keine Sanktionen zu erleiden, sollte diese spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit erfolgen. Wer sich erst während der Arbeitslosigkeit anmeldet, hat keinen rückwirkenden Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung. Laut Büchi ist vielen Kunden nicht bewusst, dass die Stellensuche sofort angegangen werden muss – bereits innerhalb der Kündigungsfrist. «Es genügt nicht, damit zu warten, bis man effektiv arbeitslos ist.»

3) Eigene Bemühungen dokumentieren

Das RAV fordert die Dokumentation sämtlicher Arbeitsbemühungen, und das nicht erst nach dem letzten Arbeitstag, sondern ab dem Kündigungsdatum. Je nach Beruf und persönlicher Situation werden monatlich im Normalfall zehn bis zwölf Arbeitsbemühungen erwartet, in der Praxis sind das oft Bewerbungen auf offene Stellen oder Spontanbewerbungen. Ebenfalls berücksichtigt wird die Suche nach Jobs über private Stellenvermittler.

«Gerade bei jüngeren Personen oder schwieriger Arbeitsmarktlage sind Arbeiten ausserhalb des bisherigen Berufs ebenfalls zumutbar.»

Bruno Büchi, Dienststellenleiter des kantonalen Arbeitsamts

4) Fristen möglichst einhalten

Telefonanrufe oder E-Mails des RAV müssen innerhalb eines Arbeitstages beantwortet werden. Ebenso wird eine rechtzeitige Eingabe der Arbeitsbemühungen erwartet, bis spätestens am fünften Tag des Folgemonats. Alles, was danach eingereicht wird, gilt grundsätzlich als zu spät – und könnte sanktioniert werden. Für Krankheit und Unfall sieht das RAV eine Meldefrist von einer Woche vor. Arbeitslose haben grundsätzlich einen Anspruch auf 20 kontrollfreie Ferientage pro Jahr, diese müssen laut Büchi zwei Wochen im Voraus bekannt gegeben werden.

5) Was alles zumutbar ist

Grundsätzlich müssen Stellensuchende «zumutbare» Arbeiten annehmen. Eine Arbeit gilt als zumutbar, wenn sie legal ist und die Gesundheit nicht gefährdet. Zudem erachtet das RAV einen Arbeitsweg von insgesamt maximal vier Stunden pro Tag als verkraftbar. Die Arbeit sollte grundsätzlich den Fähigkeiten und bisherigen Tätigkeiten der versicherten Person entsprechen. «Gerade bei jüngeren Personen oder schwieriger Arbeitsmarktlage sind Arbeiten ausserhalb des bisherigen Berufs ebenfalls zumutbar», so Büchi. Der Lohn muss mindestens 70 Prozent des versicherten Verdiensts erreichen.

6) Was auf dem Spiel steht

Die Arbeitslosenentschädigung beträgt in der Regel 70 Prozent des versicherten Lohns, 80 Prozent, wenn Unterhaltspflichten bestehen oder die Betroffenen über ein tiefes Einkommen verfügen (jeweils brutto). Die Auszahlung der Taggelder erfolgt monatlich rückwirkend durch die zuständige Arbeitslosenkasse. Bei Verstössen gegen die Regeln können einzelne Taggelder gestrichen werden. Bei mehreren Verstössen können sich diese zudem kumulieren – wiederholte Versäumnisse führen zu stärkeren Sanktionen. «Dabei haben die Betreuungspersonen einen bestimmten Ermessensspielraum. Faktoren wie Vorsatz, Fahrlässigkeit oder mildernde Umstände werden berücksichtigt», so Büchi.

7) Umgang mit Software-Störungen

Zuletzt hat ein neues Auszahlungssystem des Bundes für die Arbeitslosenkassen zu Störungen geführt und die Auszahlung von Arbeitslosengeldern verzögert. Auch die vom RAV unter anderem für den Nachweis von Arbeitsbemühungen benutzte Plattform «Job-Room» kann laut Büchi weiterhin von Störungen betroffen sein, da sie mit der fehleranfälligen Software des Bundes verzahnt ist. In Einklang mit dem Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) empfiehlt Büchi, die Formulare trotzdem weiter hochzuladen, was die Auszahlung der Taggelder durch die Arbeitslosenkassen beschleunige. «Im Übrigen könnten die vom RAV benötigten Unterlagen auch via Post oder E-Mail zugestellt werden», so Büchi.

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