Vogelgrippe: Behörden legen Kontrollgebiet entlang des Untersees und Rheins fest

Lina Türkoglu-Schepler | 
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Jede Menge Möwen auf einem Acker fliegen im Schwarm über Stein am Rhein, am Mittwoch, 23. Oktober 2024. (Melanie Duchene / Schaffhauser Nachrichten)
Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise, dass ein Ansteckungsrisiko für den Menschen besteht. Bild: Melanie Duchene

In den vergangenen Wochen wurde bei mehreren tot aufgefundenen Wildvögeln und zuletzt bei zwei Schwänen beim Kraftwerk Schaffhausen das Vogelgrippevirus nachgewiesen. Nun hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) reagiert.

In der Region werden immer wieder tote Vögel entdeckt, erst vor Kurzem etwa am Kraftwerk Schaffhausen, oder Ende 2025 auf dem Gebiet des Kantons Thurgau zu. Im mehreren Fällen war die Vogelgrippe die Todesursache. Laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) sei daher von einem «aktuell erhöhten regionalen Vorkommen des Vogelgrippevirus auszugehen». Als Konsequenz hat BLV, in Absprache mit den Veterinärdiensten der Kantone Schaffhausen, Zürich und Thurgau per 13. Januar 2026 einen Streifen von einem Kilometer Breite entlang des Untersee- und des Rheinufers zum tierseuchenpolizeilichen Kontrollgebiet erklärt.

Dieser Uferstreifen verläuft vom Bodensee ab Kreuzlingen entlang des Untersees und Rhein abwärts bis zum Flurlingersteg bei Neuhausen am Rheinfall. Das gab der Kanton Schaffhausen am Montag in einer Medienmitteilung bekannt. 

Den genauen Verlauf des Kontrollgebiets können Sie hier sehen. Bild: Screenshot/ map.geo.admin.ch

Mit dem neuen Kontrollgebiet werden die Massnahmen für alle Tierhaltungen verpflichtend, unabhängig ihrer Grösse. Die Regelung soll den Schutz des Geflügels verstärken und das Risiko eines Ausbruchs in einer Geflügelhaltung reduzieren.

Diese beinhalten: 

  • Der Auslauf des Hausgeflügels ist auf einen vor Wildvögeln geschützten Bereich zu beschränken. Ist dies nicht möglich, muss sichergestellt werden, dass die Futter- und Wasserstellen so geschützt sind, dass sie für Wildvögel nicht zugänglich sind (z. B. mit Netzen oder Überdachungen).
  • Vermeidung von Kontakten zwischen den Arten: Hühner, Enten, Gänse und Laufvögel sind getrennt zu halten.
  • Umsetzung strenger Biosicherheitsmassnahmen: Beschränkung des Zutritts zu den Ställen, Tragen von Schuhen und Kleider, die nur im Stallbereich verwendet werden, Hände vor dem Betreten der Ställe waschen und desinfizieren, wenn möglich Einrichtung von Hygieneschleusen.
  • Unnötige Besuche und Verschiebungen in den Geflügelbeständen sind auf ein Minimum zu beschränken.
     

Keine Hinweise auf Ansteckungsgefahr

Das Veterinäramt ruft in Erinnerung, dass jede Person, die Geflügel wie Hühner, Truten, Enten, Gänse, Wachteln hält, gesetzlich verpflichtet ist, die Haltung beim Landwirtschaftsamt zu melden. Nur so kann eine wirksame Seuchenüberwachung gewährleistet werden. Sollte eine Geflügelhalterin oder ein Geflügelhalter seine Haltung noch nicht gemeldet haben, bittet das Veterinäramt, die Meldung über das Meldetool des Landwirtschaftsamtes umgehend nachzuholen und in jedem Fall die Massnahmen sofort umzusetzen.

Bis zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine Hinweise, dass ein Ansteckungsrisiko für den Menschen besteht, schreibt der Kanton weiter in der Mitteilung. Eier und Geflügelfleisch können weiterhin bedenkenlos konsumiert werden. Aus hygienischen Gründen wird generell empfohlen, kranke oder tote Wildvögel nicht anzufassen und sie mit dem genauen Fundort dem Veterinäramt, der Wildhut oder der Polizei zu melden.

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