Der Presserat tritt auf Beschwerde nicht ein

Schaffhauser Nachrichten | 
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Gemäss Presserat wurden die «Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in der Causa Alpenblick nicht verletzt. Bild: Selwyn Hoffmann

Über die Vorfälle rund um das Schulhaus Alpenblick und den Umgang der Behörden mit der Wahrheit haben die SN im letzten Sommer umfassend berichtet – und dabei die «Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» nicht verletzt, wie der Presserat nun festgestellt hat.

Nach dem Erscheinen des Artikels «Was im Alpenblick schieflief» (SN vom 25. August 2017) und des Leitartikels «Lehrstück» (SN vom 26. August 2017) erhob eine Privatperson aus der Stadt Schaffhausen Beschwerde an den Presserat: Bemängelt wurde, dass in den Artikeln nicht belegbare Aussagen enthalten seien. Konkret: In den Texten sei den involvierten Personen unter anderem vorgeworfen worden, in einem Elternbrief nachweislich falsche Informationen verbreitet zu haben, zudem sei ihnen unterstellt worden, nicht über die Vorkommnisse sprechen zu wollen. Und: Kritisiert wurde auch die Formulierung, die beteiligten Personen hätten es mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Das Präsidium des Presserats hat sich mit der im September eingereichten Beschwerde befasst und ist nicht auf diese eingetreten, «da sie offensichtlich unbegründet ist», wie der Presserat schreibt. Inhaltlich hält der Rat in seiner Stellungnahme fest, dass der Expertenbericht im Elternbrief «eine unrichtige Aussage» zum Vorschein gebracht habe. «Wenn in den Berichten vom 25. und 26. August 2017 von falschen Informationen im Plural die Rede ist, so ist dies zwar ungenau. Für den Presserat handelt es sich jedoch um eine lässliche Ungenauigkeit, die keine Verletzung der Wahrheitspflicht zu begründen vermag», so der Presserat, der überdies herausstreicht, dass «im Bericht Jaag/Rüssli in der Gesamtwürdigung denn auch steht, der überhastet verfasste Elternbrief habe ‹teilweise umstrittene Ausführungen› (Plural) enthalten».

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