Bei Apéro gegen Corona-Regeln verstossen: Wagenhauser Gemeindepräsident akzeptiert Strafbefehl in letzter Minute

Fabian Babic | 
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Hat den Strafbefehl doch noch akzeptiert: der Wagenhauser Gemeindepräsident Roland Tuchschmid. Archivbild: Thomas Martens

Roland Tuchschmid, Gemeindepräsident von Wagenhausen, musste sich vor Gericht wegen eines Apéros während der Corona-Pandemie rechtfertigen.

Ein spätsommerlicher Neuzuzügerapéro im Jahr 2021 bringt den Wagenhauser Gemeindepräsidenten Roland Tuchschmid vors Bezirksgericht Frauenfeld. Der Grund: eine Verletzung der damals geltenden Covid-19-Verordnung. 

Der Apéro, den die Gemeinde organisierte, fand am 17. September statt. Nur wenige Tage davor trat die Zertifikatspflicht für Veranstaltungen in Innenräumen in Kraft. Der Wagenhauser Anlass verlagerte sich im Laufe des Abends in die Trotte, wo keine Zertifikatskontrolle stattgefunden hat. Dafür erhielt Tuchschmid einen Strafbefehl, wie die «Thurgauer Zeitung» berichtet. Daraufhin erhob das Gemeindeoberhaupt Einsprache.

Tuchschmid streitet alleinige Verantwortung ab

Nun kam es kürzlich vor Gericht zu einer Verhandlung. Den Wechsel von draussen in die Trotte begründete Tuchschmid mit Mücken, die mit hereinbrechender Dunkelheit zur Plage geworden seien. Zwar bestätigte der Gemeindepräsident, von der Zertifikatspflicht gewusst zu haben, «aber die war damals wenige Tage zuvor in Kraft getreten und niemand wusste genau, wie man die umzusetzen hat», sagte er vor Gericht.

Zudem wies Tuchschmid darauf hin, dass er zwar als Gemeindepräsident mitverantwortlich für den Apéro gewesen sei, allerdings nicht allein die Verantwortung getragen habe. Warum nur er angeklagt wurde, sei ihm nicht klar. Zudem war auch ein Kantonspolizist anwesend, der auf den Verstoss gegen die Verordnung nicht reagiert habe.

Kurz vor der Urteilseröffnung zieht Tuchschmid seine Einsprache zurück und akzeptiert den Strafbefehl. Wie er der «Thurgauer Zeitung» erklärt, habe man ihm erklärt, dass es zu einem Schuldspruch gekommen sei. Um sich zumindest die Gerichtskosten zu ersparen, habe er noch eine letzte Gelegenheit gehabt, den Strafbefehl zu akzeptieren. Nun muss Tuchschmid 1100 Franken für sein Vergehen bezahlen.

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