Kunden sind auf Goodwill der Händler angewiesen

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Vordergasse in Schaffhausen. Symbolbild: Radio Munot

Das Umtauschen von Geschenken nach Weihnachten ist nicht überall möglich. Kunden sind in der ganzen Schweiz auf die Kulanz der Händler angewiesen.

Steht der Kaufvertrag, können Konsumenten keine Ansprüche mehr erheben, so der Schaffhauser Rechtsanwalt Urs Tanner. Trotz der Gesetzgebung tauschen viele Geschäfte Geschenke im Nachhinein noch um. Beschädigte Waren bilden eine Ausnahme. Diese können laut Tanner immer umgetauscht werden.

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