«ambulant vor stationär» gilt bald auch im Kanton Schaffhausen

Ralph Denzel | 
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Bild: Archiv

Mehrere Kantone lancierten im letzten Jahr eine Verlagerung von stationären hin zu ambulanten Behandlungen. Jetzt zieht der Kanton Schaffhausen nach.

Ab dem 1. Mai 2018 gilt auch im Kanton Schaffhausen die Regelung, dass in Krankenhäusern primär ambulant behandelt werden soll. Mit diesem Schritt soll ein Beitrag geleistet werden, Kosten im Gesundheitswesen zu senken.

Betroffen sind dabei hauptsächlich kleinere Eingriffe, welche eine Übernachtung in einem Spital nicht zwingend notwendig machen, wie zum Beispiel Operationen im Bereich der Hand-, Augen und Fusschirurgie. In solchen Fällen will sich der Kanton in Zukunft nur noch an den Kosten für eine stationäre Durchführungen beteiligen, wenn diese unabdingbar ist. Dies kann der Fall sein, wenn Patienten bereits an schweren Vorerkrankungen leiden oder spezielle soziale Umstände vorliegen. Spitalärzte werden dies zukünftig genauer dokumentieren müssen, allerdings erst nach einer Übergangsfrist von vier Monaten ab dem 1. Mai 2018.

Wegen der engen Vernetzung im Gesundheitsbereich hat der Kanton Schaffhausen seine Spitalplanung sehr eng auf die Planung des Kantons Zürich abgestimmt. Es gelten ausdrücklich die gleichen Regeln wie im Kanton Zürich, sofern diese nicht mit dem Schaffhauser Kantonalrecht kollidieren.

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