fabian.hell@bsb.clientis.ch So 25.09.2016 - 12:18 Die zwei Reisenden haben gegen EU-Recht verstossen, in dem Sie Beträge über EUR 10'000 nicht schriftlich deklariert haben (vorgängig dem Grenzübertritt). Nach Schweizer Recht haben sie sich übrigens nichts Zuschulde kommen lassen. Die EU bekämpft mit dieser Regelung übrigens den Terror und wir alle können uns sehr viel sicherer fühlen..... oder?