Protokolle der Behörden und Verwaltung bleiben öffentlich

Manuel von Burg | 
Noch keine Kommentare
Bei der Vorlage ging es darum, wie die Einsicht in amtliche Dokumente geregelt wird. Die Stimmbevölkerung der Stadt hat sich dagegen entschieden. Symbolbild: Pixabay

Die Vorlage zum Öffentlichkeitsprinzip ist von den Stimmbürgern der Stadt abgelehnt worden.

Die Verordnung über das Öffentlichkeitsprinzip  der Stadt Schaffhausen wurde von den Stimmbürgern mit 4407 Ja zu 6488 Nein-Stimmen bei 10'895 gültigen Stimmen abgelehnt. Die Stimmbeteiligung in der Stadt betrug 58,47 Prozent, was für Schaffhausen ungewöhnlich tief ist. 

Der Grosse Stadtrat wollte die Einsicht in Dokumente «präziser» regeln. So hätte die Stadt neu Gebühren für Auskünfte verlangen können zudem wäre es möglich geworden, die Akteneinsicht mit Auflagen zu verbinden, etwa dass aus Protokollen nicht zitiert werden darf. 

Gegenüber Radio Munot nimmt Stadtpräsident Peter Neukomm Stellung: 

Das Öffentlichkeitsgesetz ist in der Stadt Schaffhausen seit 2003 in Kraft. Seither sind alle Dokumente öffentlich. Ausnahmen gibt es nur in begründeten Einzelfällen.(sda/mvb)

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren