Strafanzeige gegen Ibrahim Tas eingestellt

Jessica Huber | 
Noch keine Kommentare
Die 92 beanstandeten Stimmzettel sind von den Wählerinnen und Wählern korrekt ausgefüllt worden. Symbolbild: Archiv

Bei den Wahlen des Grossen Stadtrats vom 27. November 2016 wurden 92 leere Listen mit dem Namen Ibrahim Tas (SP) eingworfen. Dies führte dazu, dass eine Strafanzeige mit dem Verdacht auf Stimmenfang eingeleitet worden war.

92 leere Listen wurden bei den Wahlen des Grossen Stadtrats vom 27. November 2016 einzig mit dem Namen Ibrahim Tas (SP) sowie der Nummer «2» versehen und eingeworfen. Eine Privatperson reichte daraufhin eine Anzeige wegen Verdachts auf Stimmenfang ein, welche nun jedoch eingestellt wurde. Die SP der Stadt Schaffhausen schreibt in ihrer Medienmitteilung:  «Das Strafverfahren gegen Ibrahim Tas wegen Stimmenfangs ist per 1. März 2017 eingestellt worden. Die Einsprachefrist ist ungenutzt verstrichen. Somit ist die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen rechtskräftig».

Ebenfalls ist der Mitteilung zu entnehmen: «Die SP der Stadt Schaffhausen sieht sich bestätigt, dass sich anlässlich der Grossstadtratswahlen vom 27. November 2016 nichts Ungesetzliches zugetragen hat. Die 92 beanstandeten Stimmzettel sind von den Wählerinnen und Wählern korrekt ausgefüllt worden. Der gegen Ibrahim Tas erhobene Vorwurf des Stimmenfangs hat sich als unhaltbar erwiesen. Es haben sich keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten ergeben.»

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren