Kantonsrat verabschiedet Teilrevision des Polizeigesetzes

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Der Kantonsrat hat die Teilrevision des Polizeigesetzes verabschiedet. Die Vorlage erhielt in der Schlussabstimmung 51 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung. Basis für die Diskussion war der ausführliche Antrag der Spezialkommission. Diese hatte sich in vier Sitzungen noch einmal mit dem Gesetz beschäftigt und diverse Änderungen beantragt. Auch der Name - in der 1. Lesung hiess es noch «Überwachungsmassnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen» – erfuhr eine Änderung. Neu heisst es «Präventive Überwachungsmassnahmen». Diskussionspunkt im Rat war unter anderem die Frage, wer im Fall einer länger andauernden polizeilichen Observation die Genehmigung erteilen soll. (rli)


Gleich an vier Sitzungen hat die kantonsrätliche Spezialkommission die Teilrevision des Polizeigesetzes beraten. Knackpunkt waren die präventiven Überwachungsmassnahmen. Der Zusatzaufwand habe sich gelohnt, heisst es nun im Bericht dazu. Die drei Artikel zu den präventiven Überwachungsmassnahmen hätten nicht nur inhaltlich Klärungen, Ergänzungen und Verbesserungen, sondern auch formal einen qualitativen Feinschliff erhalten. Das Geschäft wird heute Montag in zweiter Lesung beraten.

Weiter ist der Amtsbericht 2021 des Obergerichts Schaffhausen traktandiert. Die Änderung des Bür­gerrechtsgesetzes liegt in zweiter ­Lesung zur Beratung vor – ohne ­Änderungen der Spezialkommission. Reicht die Zeit, wäre der Geschäftsbericht der Gebäudeversicherung an der Reihe. (rli)

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