Ab Montag gilt Maskenpflicht für Schüler und Lehrer
Der Kanton Schaffhausen verhängt für Kantons- und Berufsschulen ein Maskenobligatorium. Dieses gilt ab dem ersten Schultag nach den Sommerferien - sowohl für Schüler als auch für Lehrer.
Am kommenden Montag, 10. August, beginnt im Kanton Schaffhausen die Schule wieder - und der Präsenzunterricht wird anders aussehen. Das Erziehungsdepartement hat am Mittwoch die kantonalen Richtlinien und Rahmenbedingungen für den Unterricht im Schuljahr 2020/21 an den nachobligatorischen Schaffhauser Schulen unter Covid-19 erlassen. Zentrales Element: Die Anordnung einer grundsätzlichen Maskenpflicht.
Weder an der Kantonsschule noch an den Berufsfachschulen BBZ und HKV sei eine konsequente Einhaltung der Abstände bei Vollbetrieb möglich, heisst es in der Mitteilung. Auch aufgrund der steigenden Fallzahlen in der Schweiz und im Kanton habe man sich deswegen bis auf Weiteres für ein Maskenobilgatorium entschieden. Zu tragen sind die Masken in allen Innenräumen - also in Klassenzimmern, Treppenhäusern, Pausenräumen oder sanitären Anlagen. Es sind allerdings Ausnahmen vorgesehen:
- Die Lehrerin oder der Lehrer kann die Maskenpflicht in Situationen, in denen die Abstandsregeln untereinander eingehalten werden können, aufheben. Also etwa wenn der Unterricht in grossen Klassenzimmern oder in Kleingruppen stattfindet.
- Wenn bauliche Massnahmen wie Schutzwände vorhanden sind.
- Die Lehrperson muss während des Frontalunterrichts keine Maske tragen - beim 1:1-Kontakt mit Lernenden jedoch schon.
- Im Sportunterricht gilt keine Maskenpflicht, die Lektionen finden aber mit Einschränkungen statt. Auf Sportarten mit intensivem Körperkontakt muss weiterhin verzichtet werden.
- In den Kantinen gilt die Maskenpflicht ebenfalls - ausser während der Konsumation an den Tischen.
- Ausnahmen vom Obligatorium für Einzelpersonen aus medizinischen Gründen können von der Schulleitung bewilligt werden.
Die Lernenden sind dazu aufgefordert, grundsätzlich eigene Masken mitzubringen, es seien auch wiederverwendbare Masken aus Stoff zulässig. Wie die Staatskanzlei mitteilt, werden Hygienemasken bei Bedarf aber sowohl an Lehrpersonen als auch an Schüler kostenlos von der jeweiligen Schule zur Verfügung gestellt.
Umsetzung der Quarantänebestimmungen
Weiter teilt der Kanton mit, dass im Zusammenhang mit der Rückkehr aus einem Land mit erhöhtem Ansteckungsrisiko auch im schulischen Kontext die Quarantänebestimmungen des Bundes gelten, die konsequent durchgesetzt werden sollen. Um einer Ausbreitung von Covid-19 an Schaffhauser Schulen entgegenwirken zu können, sei es entscheidend, «dass aus Risikoländern zurückkehrende Personen sich auch tatsächlich in Quarantäne begeben». Um das Bewusstsein für die Wichtigkeit dieser Massnahme zu stärken, werde analog zu den Volksschulen auch an den Schaffhauser Berufsschulen und der Kantonschule eine Selbstdeklarationspflicht für Lehrpersonal und Lernende eingeführt. Absenzen aufgrund von Quarantäneanordnungen gelten für Lernende als entschuldigt. Für die Aufarbeitung des verpassten Unterrichtsstoffs seien die Schülerinnen und Schüler selber verantwortlich.
Die Pädagogische Hochschule PHSH ist seit Anfang August eine selbstständige Anstalt und wird über die dort geltenden Massnahmen deshalb später informieren. Das neue PHSH-Semester beginnt Mitte September. (lex)