Haftstrafe für Ex-Rimuss-Finanzchef: Verteidiger unzufrieden

Daniel Jung | 
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Die frühere Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG in Hallau wurde nach Bekanntwerden des Betrugsfalls noch im Jahr 2017 an das Bündner Weinbauunternehmen Davaz verkauft. Bild: Theo Kübler

Der 58-jährige Hauptangeklagte wurde am Freitag zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt, wovon er sechs Monate absitzen muss. Sein Anwalt will das Urteil und die Folgen analysieren.

Er hat die Firma Rimuss um knapp 2 Millionen Franken geschädigt», sagte Kantonsrichter Andreas Textor am Freitag bei der Urteilseröffnung. Der 58-jährige frühere Finanzchef von Rimuss habe sich selbst und seine Kinder bereichert – hauptsächlich aber die erste Frauenmannschaft des FC Neunkirch, die er als Sportchef betreute. Er wurde wegen mehrfacher ungetreuer Geschäftsbesorgung mit Bereicherungsabsicht und mehrfacher Urkundenfälschung verurteilt. «Das Geständnis des Beschuldigten deckt sich mit der Aktenlage», sagte Textor.

«Die teilbedingte Strafe ist keine Gefälligkeit, sondern eine echte Strafe.»

Andreas Textor, Vorsitzender der zweiten Strafkammer des Kantonsgerichts

Dafür erhielt der Mann eine teilbedingte Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Davon werden 6 Monate vollzogen. 30 Monate werden bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 3 Jahren. Für die 6 Monate, die der Mann absitzen muss, solle eine Vollzugsart gefunden werden, bei welcher er seine Arbeitsstelle behalten könne, sagte Textor. Denkbar ist hier Halbgefangenschaft: Dabei geht die verurteilte Person tagsüber der gewohnten Arbeit nach und verbringt ihre Abende, Nächte, Wochenenden und Feiertage in einer Vollzugseinrichtung. Der 58-jährige hat heute eine Arbeitsstelle ausserhalb des Kantons Schaffhausen. «Die teilbedingte Strafe ist keine Gefälligkeit, sondern eine echte Strafe», sagte Textor. Der Mann muss Verfahrenskosten im Umfang von rund 13'000 Franken bezahlen.

Freispruch für 32-jährige Frau

Freigesprochen wurde der Ex-Finanzchef von den Vorwürfen der Anstiftung zu Gehilfenschaft zu ungetreuer Geschäftsbesorgung und zur Urkundenfälschung, die sich auf eine ehemalige Mitarbeiterin bei Rimuss bezogen. Die 32-jährige Frau selbst wurde von allen Vorwürfen freigesprochen. Die Kosten für das Verfahren und die Verteidigung werden auf die Staatskasse genommen.

«Direkte Belege, dass er seine Mitarbeiterin anstiftete, gibt es keine», sagte Richter Textor. Jedoch gebe es gewisse Indizien. Es sei zwar augenfällig, dass die Frau sowohl im Finanzbereich der Rimuss tätig wie auch im Frauenfussball des FC Neunkirch engagiert gewesen sei. Letztlich sei aber nicht erwiesen, dass sie von den kriminellen Machenschaften ihres Vorgesetzten wusste, so der Richter.

Der Verteidiger des Hauptangeklagten, Rechtsanwalt Nihat Tektas, kündigte an, das Urteil und die Folgen nun genau zu analysieren. Erst danach werde er entscheiden, ob er den Fall vor das Obergericht weiterziehen werde. Staatsanwalt Roland Flüeler wollte sich gegenüber den Medien nicht äussern.

Robert Rahm, Mitglied der Rimuss-Gründerfamilie, erklärt im Interview, warum er keinen Groll mehr hegt:

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