Weiterer Vogelgrippe-Fall im Landkreis Konstanz

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Die Tiere können das Virus ausscheiden, ohne sichtbar zu erkranken.

Im Landkreis Konstanz kam es einen erneuten Fall von Vogelgrippe. Das teilte das Landratsamt Konstanz in einer Medienmitteilung mit. So wurde der Erreger in einer Krähe nachgewiesen. Das Tier war in Radolfzell aufgefunden und durch das Veterinäramt zur Untersuchung nach Freiburg in das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt gebracht worden. Dort wurde der zweite H5N5-Fall am 18. Januar bestätigt.

Das Virus wurde bisher überwiegend bei Wasservögeln aber auch bei Vogelarten wie Greif- und Rabenvögel nachgewiesen. Tote Greif- und Rabenvögel ernähren sich auch von Aas und seien hierbei als Indikatoren für ein lokalisiertes Ausbruchsgeschehen in der Umgebung zu werten. Die Tiere können das Virus ausscheiden, ohne sichtbar zu erkranken. Diese oft lange Zeit symptomlos infizierten Wildvögel sind mobile Virusträger und verbreiten das Virus von den Rastgewässern weg in das Hinterland.

Bereits vor zwei Wochen, nach dem Fund eines verendeten Schwans am Seerhein, erlies das Landratsamt Konstanz eine Allgemeinverfügung, um die Ausbreitung des Virus zu stoppen. So gilt etwa eine Stallpflicht für Vögel.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Die Tiere sollten nicht berührt oder vom Fundort entfernt werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Weiterhin sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art dem zuständigen Veterinäramt zu melden. (rd)

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