Gunter Freudenthal Sa 17.08.2019 - 20:56

Einem rechtsunmündigem Kind eine Busse mit Unterschriftsleistug abzuverlangen ist schon ein einmaliger Vorgang. Die Kontrolleure haben nach Vorschrift gehandelt, und da zählt abends die Erfolgsquote, Barmherzigkeit zählt nicht
Die Frage stellt sich nach der Rechtsmäßigkeit der Vorschriften.

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