Osamah M. ist zurück in Schaffhausen

Daniel Zinser | 
2 Kommentare
Osamah M., hier auf einer Gerichtszeichung aus einer Verhandlung vor dem Bundesstrafgericht in Bellinzona zu sehen, ist wieder auf freiem Fuss und vorübergehend in Schaffhausen untergebracht. Bild: Key

Das bis zu seiner Verhaftung in Beringen wohnhafte IS-Mitglied Osamah M. ist zurück in Schaffhausen. Am letzten Freitag wurde der Iraker aus seiner Haft entlassen und ist zurzeit in einer sozialen Einrichtung im Kanton Schaffhausen untergebracht.

Der im März vor drei Jahren in Beringen verhaftete Osamah M. ist frei.  Das im vergangenen Jahr zu vier Jahren und acht Monaten verurteilte IS-Mitglied wurde am letzten Freitag aus der Haft entlassen und ist aktuell in Schaffhausen untergebracht, da es laut Bundesverwaltungsgericht keinen Haftgrund mehr gibt. Dies schreibt heute der Sonntagsblick. Andreas Vögeli, Sekretär des Schaffhauser Innendepartements, wird im der Zeitung wie folgt zitiert: Man sei von den Bundesbehörden am Freitag über den Entscheid zur Freilassung informiert worden. Darauf habe man kurzfristig einen Platz für seine Unterbringung gesucht – und wurde in einer so­zialen Einrichtung in Schaffhausen fündig. Dort sei Osamah M. aber nur vorläufig und unter strengen Auflagen – Laptop und Smartphone sind verboten, Gespräche werden mitgehört – untergebracht.

Osamah M. hatte zuletzt Beschwerde gegen das Strafmass beim Bundesgericht eingereicht und dabei einen kleinen Teilerfolg erreicht: Während das Bundesgericht das Bundesstrafgericht in den zentralen Punkten stützte, kam es zum Schluss, dass die Richter der Vorinstanz bei der Strafzumessung nicht in allen Punkten überzeugt hatten und nochmals über die Bücher müssen. So wurde kritisiert, dass das Bundesstrafgericht es als straferhöhend erachtet hatte, dass Osamah M. in der Schweiz Asyl erhalten und in dessem Schutz strafbare Handlungen beging. Es verstosse gegen Bundesrecht, diesen «Missbrauch des Gastrechts» bei der Strafzumessung zu gewichten. Der noch wichtigere Kritikpunkt: Für die Beteiligung an einer kriminellen Organisation gilt eine Maximalstrafe von fünf Jahren, Osamah M. wurde zu einer Strafe von vier Jahren und acht Monaten verurteilt. Eine so hohe Strafe erfordere eine besondere Begründung, welche das Bundesstrafgericht in ihrem Urteil nicht liefere – wohl auch, weil konkrete Beweise für den geplanten Anschlag letztlich fehlen. Bis zum erneuten Urteil des Bundesstrafgerichts muss Osamah M. jetzt aber nicht  warten.

Wie der Sonntagsblick weiter schreibt, seien die Sicherheitsbehörden weiterhin von der Gefährlichkeit des Beringer IS-Mitglieds überzeugt. Das Bundesamt für Polizei prüfe ausserdem aktuell die Möglichkeit einer Ausweisung des irakischen Staatsbürgers, dessen Asylstatus bereits im Jahr 2015 aberkannt wurde. Ob es wirklich zu einer Ausweisung kommt, ist ungewiss. Anfangs Woche erklärte der Rechtsanwalt Remo Gilomen gegenüber dem Tagesanzeiger, dass man sich überlege, nochmals ein Asylgesuch für Osamah M. zu stellen: Da dieser mit dem IS verbunden sei, drohe ihm bei einer Ausschaffung in den Irak Folter und Tod. Dies sei ein Grund, den Mann in der Schweiz zu beschützen. 

Kommentare (2)

Roland Winzeler Mo 27.03.2017 - 10:58

Solche verblödeten Richter sollten mit Name und Foto veröffentlicht werden! Ausserdem gehören sie selbst angeklagt, wegen Unterstützung der IS....Sind jetzt schon Islamisten im Bundesgericht infiltriert??? Bald muss sich die Bevölkerung selbst gegen solches Gesindel wehren, unsere Kuscheljustiz ist ja nicht mehr fähig uns vor solchem Pack zu schützen....

Roland Winzeler Mo 27.03.2017 - 10:57

Warum lässt man solche Individuen, welche uns nach dem Leben trachten wieder frei, und gibt ihnen noch Sozialhilfe???? Mein Gott, wie verblödet sind unsere Richter eigentlich!! Die gehören selbst angeklagt, wegen Begünstigung des IS!!!!!!!!!

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren