Regierungsrat rüffelt Schaffhauser Stadtrat wegen verpassten Fristen

Dario Muffler | 
Lesenswert
Noch keine Kommentare
Fristen sind einzuhalten, hält der Regierungsrat gegenüber dem Stadtrat fest. Bild: Melanie Duchene

Die Schaffhauser Kantonsregierung ermahnt den Schaffhauser Stadtrat: Er muss künftig die gesetzlichen Fristen einhalten, in der er Volksinitiativen behandelt.

Der Zürcher Strafrechtsprofessor Andreas Glaser sagte es schon Anfang Jahr gegenüber den SN: «Die direktdemokratischen Rechte werden ausgehebelt.» Gemeint war, wie der Schaffhauser Stadtrat mit Volksinitiativen umgeht. Denn in den letzten 19 Jahren wurden 14 Volksinitiativen eingereicht. Mehr als die Hälfte wurde nicht rechtzeitig von Regierung und Parlament behandelt.

Dieser Umstand störte nicht nur den Stadtparlamentarier Matthias Frick (SP), sondern auch Kantonsrat Maurus Pfalzgraf (Junge Grüne). Er forderte deshalb von der Schaffhauser Kantonsregierung eine Stellungnahme zur Sache. Diese liegt nun vor – und wird dem Stadtrat nicht gefallen.

Der Regierungsrat schreibt, dass er den Stadtrat und den Grossen Stadtrat ermahne. Die Regierung hält fest, dass es bei den Fristen keinen Spielraum gebe. Der Stadtrat räume zwar ein, dass das Wahlgesetz nicht immer eingehalten worden sei, aber: «Der Stadtrat Schaffhausen kann sich nicht mit den angeführten Argumenten über die gesetzlichen Behandlungsfristen hinwegsetzen.»

Der Stadtrat rechtfertigte sich zuletzt folgendermassen: «Die personellen Ressourcen sind beschränkt und der Stadtrat hat den Anspruch, dass bei der Erarbeitung neben der Effizienz die Qualität im Vordergrund steht.» Der Regierungsrat sagt dazu ganz einfach: Die Gemeinde müsse sicherstellen, dass ausreichend personelle Ressourcnen zur Verfügung stehen.

Beschwerde der Initianten möglich

Der Regierungsrat hat nun eine erste Mahnung ausgesprochen. Gemäss Glaser können die Konsequenzen aber noch weiter reichen. Staatsschreiber-Stellvertreter Christian Ritzmann sagt: «Aktuell sind keine weiteren Massnahmen geplant. Der Regierungsrat geht davon aus, dass der Stadtrat den Wink verstanden hat.»

Eine Möglichkeit zu intervenieren, haben auch die Initianten, hält der Regierungsrat fest. Es kann eine sogenannte Aufsichtsanzeige beim Regierungsrat eingereicht werden. Ebenfalls möglich ist es, eine Rechtsverzögerungsbeschwerde zu erheben.

Ist dieser Artikel lesenswert?

Ja
Nein

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren