Bundesrat will Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen erlauben

Anna Kappeler | 
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Darf man bald auch rechts vorbeifahren auf der Autobahn? Bild: Key

Ein Novum: Bald soll auf Schweizer Autobahnen rechts vorbeigefahren werden dürfen. Das freut auch Verkehrspolitiker wie den Schaffhauser Nationalrat Thomas Hurter.

Der Bundesrat macht eine Kehrtwende. Er will neu das Rechtsvorbeifahren auf Autobahnen und Autostrassen erlauben. Das geht aus seiner Antwort auf eine Motion von Nationalrat Thierry Burkart (FDP/AG) hervor. Bisher hat die Landesregierung Vorstösse zu diesem Thema abgelehnt – unter anderem einen des Schaffhauser SVP- Nationalrates Thomas Hurter von 2013. Sie hat dabei mit Sicherheitsbedenken argumentiert. Nun ist sie bereit, diese Regelung zu lockern. Das freut auch Hurter: «Eine bessere Ausnützung der rechten Spuren führt zu weniger Stau. Da wir mittlerweile jährlich 25 000 Staustunden in der Schweiz auf den Autobahnen haben und ein Weiterausbau tendenziell schwierig und langwierig ist, muss man sämtliche Lösungen für Verbesserungen prüfen.»

Die Details allerdings müssen noch geregelt werden. Motionär Burkhart schreibt: «Das generelle Erlauben des Rechtsvorbeifahrens auf Autobahnen und Autostrassen würde zu einer sig-nifikanten Kapazitätssteigerung der meistbefahrenen Strassen der Schweiz führen.» Mit Rechtsvorbeifahren könnte laut Schätzungen die Strassenkapazität um fünf bis zehn Prozent gesteigert werden. Die Verkehrssicherheit würde, so argumentiert Burkhart, nicht beeinträchtigt. Das Verbot des Rechtsüberholens will er aus Sicherheitsgründen beibehalten.

Schwieriger Unterschied

In der Praxis dürfte es für Autofahrer allerdings nicht ganz einfach werden, den Unterschied zwischen dem erlaubten Vorbeifahren und dem verbotenen Überholen einzuhalten. Dass diese Problematik «schon seit Jahren besteht», bestätigt Verkehrspolitiker Hurter. Er verweist auf einen Entscheid des Bundesgerichts. Dieses hat die Regelung in den letzten Jahren etwas gelockert. So verstösst der Automobilist, der mit konstanter Geschwindigkeit rechts an einer linken Kolonne vorbeifährt, wo der Verkehr dichter und langsamer ist, nicht gegen das Gesetz (passives Vorbeifahren).

Das sei richtig, sagt Hurter: «Gerade das Rechtsvorbeifahren reduziert den Handorgeleffekt. Denn heute muss man faktisch auf der rechten Spur abbremsen, wenn sich die linke Spur auf der Autobahn verlangsamt.»

Grundsätzlich gilt: Beim Überholen wird die Spur gewechselt, beim Vorbeifahren nicht. Trotzdem kann die aktuelle Rechtslage Autofahrer verunsichern, weil heute auch das Rechtsüberholen noch mit dem Entzug des Führerausweises bestraft wird.

Unterstützung sogar von der BfU

Sogar die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) unterstützt die Änderung. Allerdings nur unter folgenden Bedingungen: «Autofahrenden ist der Unterschied zwischen dem erlaubten Vorbeifahren und dem verbotenen Überholen bewusst», sagt ein BfU- Mediensprecher den SN. Und: Das Vorbeifahren dürfe nur bei geringer Geschwindigkeitsdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erfolgen, und die Polizei kontrolliere dies auch. «Damit der Unterschied zwischen Überholen und Vorbeifahren bekannt ist, sind bei der Einführung Kommunikationsmassnahmen wichtig.»

Die Motion kommt nun in die Räte. Wird sie angenommen, führt der Bundesrat voraussichtlich 2018 eine Vernehmlassung durch. Ein Sprecher des Bundesamtes für Strassen sagte der Nachrichtenagentur sda, dass die Schweiz dann eines der ersten Länder in Europa wäre, die das Rechtsvorbeifahren erlaubte.

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