Beide Räte stimmen der Reform zu

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Geht vorallem auch die Jungen etwas an: die Debatte zur Altersreform. Bild: Key

Sowohl der Stände- als auch der Nationalrat haben sich über die Reform der Altersvorsorge geeinigt. Die wichtigsten Entscheide im Überblick.

Erhöhung Frauenrentenalter

Das Frauenrentenalter wird von 64 auf 65 Jahre erhöht.

 

65 nicht mehr Referenzalter

Die AHV kann zwischen 62 und 70 Jahren bezogen werden. Der gleiche Rahmen gilt für die berufliche Vorsorge. Weil der Altersrücktritt flexibel ist, gilt 65 nicht mehr als Renten-, sondern als Referenzalter.

 

Einnahmen steigen

Die AHV bekommt den gesamten Ertrag des Demografieprozents. Ihre Einnahmen steigen dadurch um rund 610 Millionen Franken.

 

Selber Bundesbeitrag

Der Bundesbeitrag an die AHV bleibt bei 19,55 Prozent.

 

2030 zusätzliche Einnahmen von 2,138 Milliarden Franken

Zur Finanzierung des demografischen Wandels wird die Mehrwertsteuer um 0,6 Prozent erhöht. 0,3 Prozent davon werden ab Anfang 2018 erhoben. Weil zeitgleich die IV-Zusatzfinanzierung ausläuft, spüren die Konsumentinnen und Konsumenten nichts von dieser Massnahme. Der zweite Schritt folgt 2021. Im Referenzjahr 2030 nimmt die AHV dadurch 2,138 Milliarden Franken zusätzlich ein.

 

Sinkende Pensionskassen-Renten

Der Umwandlungssatz in der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird von 6,8 auf 6 Prozent reduziert. Dadurch sinken die Pensionskassen-Renten um 12 Prozent.

 

70 Franken mehr

Zur Kompensation werden ab 2019 neue AHV-Renten um 70 Franken erhöht. Zur Finanzierung dieses Zuschlags werden 0,3 Lohnprozente zusätzlich erhoben, die je hälftig von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen werden. 

 

Zusätzlich 226 Franken bei Maximalrente

Der Plafond der Ehepaar-Renten wird von 150 auf 155 Prozent erhöht. Bei einer Maximalrente macht das pro Monat 226 Franken zusätzlich aus.

 

Massnahmen zu Stabilisierung

Die AHV wird durch diese Massnahmen für die nächsten Jahre stabilisiert. Gemäss Projektionen der Bundesverwaltung ist das Umlageergebnis bis 2026 positiv. Der Stand des AHV-Fonds sinkt erst 2030 unter eine Jahresausgabe. Danach geht es rasant nach unten. Ab 2037 könnte die AHV die Renten nicht mehr rechtzeitig auszahlen.

 

Die Altersgutschriftensätze

Die Altersgutschriftensätze betragen 7 Prozent zwischen 25 und 34 Jahren, 11 Prozent zwischen 35 und 44 Jahren, 16 Prozent zwischen 45 und 54 Jahren und dann bis zur Pensionierung 18 Prozent.

 

Sparen mit 25

Mit dem Alterssparen wird mit 25 Jahren begonnen. Versicherte, die im Jahr 2019 45 Jahren alt sind, müssen nicht mit Einbussen rechnen. Rentenausfälle durch die Senkung des Umwandlungssatzes werden aus dem Sicherheitsfonds ausgeglichen.

 

Verfassungsänderung

Zur Erhöhung der Mehrwertsteuer muss die Verfassung geändert werden. Weil die Räte die Verfassungsänderung und die Gesetzesreform verknüpft haben, gilt das obligatorische Referendum für beide Teile der Vorlage. Gegen das Gesetz muss also kein Referendum ergriffen werden.

 

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