Constantin für 14 Monate gesperrt

Schaffhauser Nachrichten | 
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Was nun, Monsieur Constantin? Der Präsident des FC Sion wurde für seine Handgreiflichkeiten jetzt bestraft. Bild: Key

Die Swiss Football League sperrt Christian Constantin nach dessen Attacke gegen den TV-Experten Rolf Fringer für 14 Monate.

14 Monate Sperre gegen einen Clubpräsidenten bedeutet dies: kein Zutritt zum Spielfeld, zur Garderobe, zur Mixed-Zone, zur Coaching-Zone. Nicht einmal Zutritt zu den Tribünen wird dem Verurteilten gewährt. Also: Christian Constantin ist von der Disziplinarkommission (DK) der Swiss Football League (SFL) wie ein Hooligan mit einem Stadionverbot belegt worden. Dieses gilt für Spiele der Super League, der Challenge League, des Schweizer Cups sowie der A-Nationalmannschaft der Männer.

Ob der Entscheid in der Praxis umgesetzt wird, wird sich schon am Sonntag zeigen, wenn Constantins FC Sion den FC St. Gallen empfängt. Hausverbot für den Mieter? Undenkbar, zumindest für Constantin. «Weshalb sollte ich nicht zum Spiel gehen? Wenn man mir verbietet, in meiner Wohnung zu schlafen, gehe ich trotzdem nach Hause», so der Walliser kurz nach dem Urteil. Und überhaupt: «Sie wollen Krieg, sie werden Krieg bekommen.»

Es ist davon auszugehen, dass Constantin innert fünf Tagen Rekurs einreichen wird und dann als Erstes vor einem Bezirksgericht einfordern, dass sein Rekurs aufschiebende Wirkung hat. Diese will die DK nicht gewähren, «weil die Disziplinarkommission eine Abwägung der Interessen vorgenommen hat. Sie hat das private Interesse von Constantin, beim Spiel dabei zu sein, demjenigen des Fussballs und der von den Statuten vorgesehenen Zwecke und Werte gegenübergestellt und kam zum Schluss, die aufschiebende Wirkung nicht zu gewähren», sagte Daniele Moro, der Präsident der DK.

Ein allfälliges Urteil des SFL-Rekursgerichtes kann Constantin vor den Sportgerichtshof weiterziehen und danach zivile Gerichte anrufen. Wie weit Constantin gehen dürfte, lässt sich am Fall aus dem Jahr 2011 ableiten, als er bis vor Bundesgericht ging, um trotz Transferverbot vonseiten der Fifa die Lizenzierung von neuen Spielern zu erstreiten. Diesen juristischen Kampf hat Constantin damals verloren.

Wiederholungstäter

Ähnliches ist theoretisch auch in diesem Fall möglich. «Die Clubs der SFL sind verpflichtet, die Urteile der Disziplinarkommission durchzusetzen. Widersetzt sich dem ein Verein, und das gilt im vorliegenden Fall auch für die Olympique des Alpes SA (die AG hinter dem FC Sion – Red.), kann ein Disziplinarverfahren eröffnet werden», so Moro. Der Strafenkatalog ginge dann von einem Verweis über eine Busse bis zu Punktabzug oder Boykott.

So weit ist es noch nicht. Doch schon jetzt gilt es festzuhalten, dass die SFL mit ihrem Urteil eine gewisse Härte dokumentiert hat, denn härter wurde im Schweizer Profifussball noch kein Präsident angepackt. Als Constantin vor einigen Jahren in Kriens einen Schiedsrichter-Assistenten attackiert hatte, wurde er nur für vier Monate gesperrt. Weil er also ein Wiederholungstäter ist, wurde die Strafe nun verschärft. Die DK taxierte die Ohrfeigen Constantins gegen Fringer im Anschluss an das Meisterschaftsspiel vom 21. September in Lugano als «klaren und schwerwiegenden Verstoss gegen die Verhaltensregeln des Schweizerischen Fussball-Verbandes».

Und doch hält sich das Strafmass für Constantin im Prinzip in einem annehmbaren Rahmen. Er darf sein Amt als Clubpräsident nur am Spieltag während zweier bis dreier Stunden nicht ausüben. Ansonsten kann er die Geschicke des FC Sion weiterhin lenken und den Club auch an Sitzungen der SFL vertreten. «Die Reglemente sehen auch eine Funktionssperre vor. Doch die Disziplinarkommission hielt eine solche Strafe nicht für angemessen», so Moro. (sda)

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