Nach dem Räumen das grosse Rechnen

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Beim Sonnenblumenfeld gibt es nichts mehr zu ernten, nur noch zu schätzen. Bild: Mark Gasser

Nach dem Unwetter in der Nacht auf den 2. August ist das grosse Aufräumen im Gange. Die Experten der Hagelversicherung müssen bald die Schäden beziffern.

von Roland Müller und Mark Gasser

Der extreme Gewittersturm mit massivem Hagel, Regen und Windsturm hat im Weinland zwischen dem Rhein und dem Stammertal Schäden an Liegenschaften, in Gärten, an landwirtschaftlichen Kulturen, im Wald und an Infrastrukturen von einem grösseren zweistelligen Millionenbetrag verursacht. Überall wird intensiv auf- und abgeräumt, geflickt oder notdürftig abgedeckt, überschwemmte Keller werden getrocknet. Derweil ist der Forst gefordert, die vielen Zufahrten in den Wald freizumachen. Zum vielen Sturmholz im Wald sind auch Hunderte von Feldobstbäumen und auffallend viele Nussbäume durch die Wucht des Sturms entwurzelt worden. Im Gegensatz zum vom Borkenkäfer befallenen Holz ist das Sturmholz praktisch unbrauchbar – dieses gibt noch Spanplatten oder Brennholz her.

Ausserhalb des Forsts sind die grössten Aufräumarbeiten vorbei. «Ich war erstaunt, wie schnell sich das Bild zwischen dem 2. und dem 3. August veränderte», erklärt Thomas Schaller, Kommandant Zivilschutz Weinland. Allein Letztere leisteten im Stammertal innert zwei Tagen über 600 Stunden, Tausende von Stunden absolvierten diverse Feuerwehren in den betroffenen Dörfern.

Besonders schlimm sieht es aber noch in landwirtschaftlichen Kulturen aus. Zerfetzte Maispflanzen und Zuckerrübenfelder, geknickte oder abgeschlagene Sonnenblumenfelder und arg zusammengeschlagene Kartoffelfelder sind nicht übersehbar. Auch das Freilandgemüse inklusive Feldgemüsearten wie Bohnen, das Kraut der Zwiebeln oder Karotten ist zerhackt – dasselbe Bild bei den Kürbissen.

Massive Ausfälle bei Obst und Reben

Auch die Reblagen zeigen ein Bild der Zerstörung. Rebbaukommissär Andreas Wirth hat eine erste Zusammenstellung der Hagelunwetter vom 1. und 2. August für den Zürcher Weinbau erstellt. Bereits am Abend des Nationalfeiertages zog eine mit Hagel beladene Gewitterzelle über Winterthur hinweg und sorgte für Schäden an den Reben in der Region in und um Winterthur. Die zweite, viel grössere und heftigere Front am frühen Morgen des 2. August führte schwerpunktmässig im Rafzerfeld in Rafz und Wil zu mittleren bis stärken Schäden; etwas geringere Schäden gab es in Dachsen, Laufen-­Uhwiesen, Wildensbuch und Trüllikon und «grosses bis sehr grosses Schadenpotenzial» in Benken, Rudolfingen, Truttikon und in allen Lagen des Stammertals. Rund 150 Hektaren oder rund 25 Prozent der gesamten Zürcher Rebfläche dürften in Mitleidenschaft gezogen worden sein. Eine exakte Bezifferung des Ausmasses beim Ertragsausfall inklusive Frühlingsfrost sei aber erst nach der Lese möglich. Ausserhalb des Kantons Zürich sind grössere Schäden aus dem Thurgau (Mammern, Arenenberg und Steckborn) sowie aus dem Klettgau gemeldet worden.

Im Obstbau sind viele Früchte abgeschlagen oder durch Hagelkörner angeschlagen, sodass an eine Ernte nur noch bedingt oder gar nicht zu denken ist. Auch die Futterwiesen haben teilweise arg gelitten. Um wieder rasch ein Nachwachsen zu erreichen, sind viele kurzfristig gemäht und das zerschlagene Futter konserviert worden.

Hier kommt die (freiwillige) Hagelversicherung zum Zuge. Doch viele Landwirte verzichten darauf. So dürfte die von der Hagelversicherung geschätzte Bilanz von schweizweit rund 700 Schadenmeldungen und einer Schadensumme von vier Millionen Franken gut und gerne das Doppelte betragen.

Schätzer treten in Aktion

Um die Schäden der versicherten Kulturen abzuschätzen, sind in den nächsten Tagen mehrere Dutzend Experten in Zweierteams unterwegs. Sie schätzen die Schäden in jeder versicherten Parzelle vorerst provisorisch ab und nehmen sie mithilfe von Angaben auf den Schadenformularen vor Ort in ihre Tablets auf. Denn seit drei Jahren arbeitet die Hagelversicherung papierlos. Kurz vor der Ernte erfolgt dann die definitive Abschätzung – sofern nicht bereits vorher ein Totalschaden augenscheinlich ist.

Die durch den Hagel und den Sturmwind verursachten Schäden an Gebäuden aller Art sind im Gegensatz zu den landwirtschaftlichen Kulturen obligatorisch bei der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich versichert. In Gewitter- und Hagelsturmfällen sind Objekte allerdings nur gedeckt, sofern Windböen von über 100 km/h verzeichnet worden sind oder ein zehnminütiges Sturmmittel von 63 km/h erreicht wurde.

 

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