16,5 Jahre Gefängnis für Mord an Vater

Zeno Geisseler | 
Noch keine Kommentare
Die Bluttat ereignete sich im Dezember 2015 in Hemmental. Bild: zvg.

Mit 49 Messerstichen brachte eine 27-Jährige in Hemmental ihren Vater um. Das Schaffhauser Kantonsgericht hat sie nun wegen Mordes verurteilt. Das Gericht ist bei seiner Strafe noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen.

Ein grausiges Bild bot sich den Ermittlern, als sie am späten Abend des 13. Dezember 2015 in eine Wohnung in Hemmental gerufen wurden. Im Wohnzimmer lag ein älterer Mann, tot, in einer riesigen Blutlache. Bei der Eingangstür lag ein jüngerer Mann, auch er tot, und auch dort war alles voller Blut. Die Männer, Schwiegervater und Schwiegersohn, waren sich in einem Kampf mit Messern gegenübergestanden. An der Bluttat beteiligt gewesen war aber auch eine 27-jährige Frau, die Tochter des älteren Mannes und Ehefrau des jüngeren. Dafür musste sie sich vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten. Gestern wurde das Urteil eröffnet.

Das Gericht (Vorsitz Markus Kübler) verurteilte die 27-Jährige zu 16,5 Jahren Gefängnis wegen Mordes. Damit ging es noch über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinaus, welche 15 Jahre gefordert hatte. Die Verteidigung hatte einen Freispruch im Sinne von «in dubio pro reo» verlangt.

Brutal, kaltblütig und rücksichtslos sei sie vorgegangen, aber auch feige, sagte Gerichtspräsident Kübler. Denn während ihr Vater sich im Kampf mit ihrem Ehemann befunden habe, sei sie von hinten auf ihn losgegangen. Er habe sich nicht wehren können, als sie 49 Mal in seinen Hals, Nacken und in die Schulter stach.

Die Verteidigung hatte diesen Tathergang bestritten. Nicht die 27-Jährige, sondern ihr Ehemann habe dem Vater die 49 Messerstiche zugefügt. Doch das Gericht stützte sich auf ein Gutachten, wonach der Vater ganz klar von zwei Personen angegriffen worden sei. Die Mutter der 27-Jährigen (und Ehefrau des älteren Mannes) kommt für das Gericht nicht als Täterin in Frage. Es musste also die Tochter gewesen sein.

Die Ermittler fanden nach der Tat deutliche Spuren: bläuliche Blutungen und Abschürfungen an beiden Händen, die dabei entstanden, als sie das Messer immer wieder in den Oberkörper des Vaters rammte, zum Teil bis auf die Wirbelsäule. Es seien auch ihre Stiche gewesen, und nicht jene ihres Ehemanns, welche zum Tod des Vaters geführt hätten.

«Ein unglaublich brutaler Angriff»

Warum sie ihren Vater umbrachte, blieb bis zum Schluss unklar. Die Anklage hatte kein Motiv erkannt, und auch die Beschuldigte hatte sich nicht dazu geäussert. Das spielte für das Urteil aber keine Rolle. Entscheidend war die Tatausführung, ein laut Kübler «unglaublich brutaler Angriff». Sie sei skrupel- und hemmungslos vorgegangen, und habe gegenüber dem Vater keinerlei Empathie gezeigt. Sie habe eine ganz extreme Geringschätzung des Lebens an den Tag gelegt.

Die Frau wurde zusätzlich wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten und Gewalt und Drohung gegen Beamte verurteilt, sowie wegen der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Dafür erhielt sie eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagen à 30 Franken, sowie eine Busse von 500 Franken.

Weiter muss die Mörderin ihrer Mutter eine Genugtuung von 50 000 Franken und rund 3200 Franken Schadenersatz bezahlen. Dazu kommen die Verfahrenskosten, die sie im Umfang von 25 000 Franken tragen muss.

An die 16,5 Jahre Gefängnis werden 555 Tage Untersuchungshaft angerechnet.

Die junge Frau nahm das Urteil ohne äusserliche Regung entgegen. Auf die Frage des Gerichtspräsidenten, ob sie das Urteil verstanden habe, antwortete sie mit einem knappen «Ja».

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren