Unklare Rollenverteilung auf Social Media

Zeno Geisseler | 
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Seit dem letzten November ist die Stadt Schaffhausen auf Facebook, die Kommunikationsverantwortlichen diskutieren bei umstrittenen Themen mit. Dies sorgt in der SVP für Unmut. Symbolbild: Key

Auf Facebook schlägt die Geschichte über einen gewalttätigen Schüler des Bachschulhauses hohe Wellen. Auch die Stadt Schaffhausen bringt sich online in die Debatte ein. Wie sie das tut, gefällt aber nicht allen.

In der Facebook-Gruppe «Du bist ein Schaffhauser, wenn…» wird das Geschehen in der Region von allen Seiten kommentiert, bei brisanten Themen oft sehr emotional. So ist es auch im Fall eines Problemschülers des Bachschulhauses. Während die einen Kommentatoren finden, die Geschichte werde aufgebauscht, meinen andere, die städtischen Behörden würden zu wenig tun, um Schule und Kinder zu schützen.

In der Diskussion mischen aber nicht nur Privatleute mit, sondern auch Kommunikationsprofis: Anja Marti, Mitarbeiterin der Stabsstelle Information bei der Stadt Schaffhausen, teilte auf «Du bist ein Schaffhauser, wenn …» einen Link zu einer Medienmitteilung der Stadt zu den Vorfällen in der Schule.

In der daraufhin entstehenden Diskussion meldete sie sich mehrmals zu Wort und verteidigte die Haltung der Stadt. So schrieb sie am 27. Februar: «Ich kann Ihnen versichern, dass niemand ein Interesse an Beschönigung oder unter dem Deckel halten hat.» Diese Einträge erfolgten jeweils mit ihrem eigenen Facebook-Profil.

«Dicke Post»

Am 2. März schaltete sie sich ebenfalls mit ihrem persönlichen Profil in eine Diskussion zwischen Thomas Ferber und dem SVP-Stadtparlamentarier Hermann Schlatter ein. Es ging dabei um SVP-Grossstadtrat Edgar Zehnder. Zehnder hatte mit einem Vorstoss zu den Ereignissen an der Schule die Geschichte überhaupt erst öffentlich gemacht. Ferber schrieb dazu, Zehnder habe «schlicht gelogen», was Schlatter als «dicke Post» wertete. Marti nahm den Ball auf und machte ihrerseits Schlatter Vorwürfe, deklarierte diese aber als «persönliche Meinungsäusserung».

In der Folge wollte Schlatter wissen, welche Rolle Marti in der Diskussion eigentlich genau spiele. «Sprechen Sie hier für den Stadtschulrat und wenn ja, haben Sie von diesem die Legitimation dafür? Oder hat Sie der zuständige Schulreferent damit beauftragt? (…) Ihre Rolle ist mir nicht klar.»

Marti antwortete, «die Bedienung der Social Media im Interesse der Stadt gehört zu den Aufgaben der Stabsstelle Information. Der letzte Kommentar, in dem ich Sie persönlich anspreche, ist ein persönlicher von mir, weswegen ich ihn entsprechend gekennzeichnet habe.» Leider sei es nicht möglich, in der Gruppe «Du bist ein Schaffhauser, wenn …» als «Stadt Schaffhausen» aufzutreten, weil nur Personen zugelassen seien.

Dass Marti in der gleichen Diskussion und mit ihrem persönlichen Facebook-Account als Sprecherin der Stadt wie auch als Privatperson aktiv geworden ist, sorgt nicht nur bei Hermann Schlatter für Fragezeichen. Ein weiterer SVP-Parlamentarier, Walter Hotz, hat dazu eine Kleine Anfrage eingereicht (die SN berichteten). «Mediensprecher müssen auf eine strikte Trennung ihrer privaten Äusserungen von ihrer Funktion achten», schreibt er. Die Unabhängigkeit der Stabsstelle Information müsse infrage gestellt werden.

Neue Regeln

Dass Schaffhausen auf Facebook aktiv ist, ist relativ neu. Erst seit dem 7. November betreibt die Stadt überhaupt einen eigenen Auftritt auf der Plattform. Zuvor war den Angestellten der Zugriff auf Facebook vom Arbeitsplatz aus gar nicht möglich gewesen, wie aus einer Medienmitteilung hervorgeht.

Doch welche Regeln gelten nun? Zwei Dokumente sind massgebend, einerseits das «Rahmenkonzept Social Media Kanton und Stadt Schaffhau-sen» und andererseits das IT-Nutzer­reglement, das Anfang November in Sachen soziale Medien angepasst wurde.

Das Reglement gilt für alle IT-Anwender der kantonalen und der städtischen Verwaltung, der Justizbehörden, der öffentlich-rechtlichen Anstalten und der Gemeinden, wie Natalie Greh vom kantonalen Finanzdepartement erklärt. Darin wird betont, dass die Nutzung von Social Media beruflichen Zwecken vorbehalten sei, eine gelegentliche private Nutzung aber toleriert werde. Weiter sollen auf diesen Plattformen keine geschäftlichen oder aus anderen Gründen geschützten Daten veröffentlicht werden. Das Gleiche gilt für Informationen, «die dem Bild des Arbeitgebers oder der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schaden könnte». Schliesslich soll jemand ohne ausdrückliche Erlaubnis «keine Erklärung im Namen des Arbeitgebers abgeben».

Wie diese Regeln umgesetzt werden müssen, ist gemäss Claudia Rudischhauser-Killer von der Stabsstelle Information der Stadt noch nicht im Detail geklärt. «Die letzten Tage haben gezeigt, dass trotz der Grundlagen Unsicherheiten existieren. Das Thema wird deshalb demnächst im Stadtrat behandelt. Die entsprechenden Präzisierungen sind in Vorbereitung.»

Die Resultate sollen anschliessend in der Antwort auf die Kleine Anfrage von Walter Hotz mitgeteilt werden.

Auseinandersetzung: Marti und Schlatter schon früher im Clinch

Der Austausch auf Facebook zwischen SVP-Grossstadtrat Hermann Schlatter und der städtischen Informationsmitarbeiterin Anja Marti war nicht der erste Zusammenstoss der beiden. Vor rund einem Monat kam es zu Differenzen, als es um Fotos der Mitglieder des Parlaments ging.

Im Februar stellte Marti namens der Stabsstelle Information einen Antrag an den Präsidenten des Grossen Stadtrats, alle Parlamentarier für den Jahresbericht der Stadt fotografieren zu lassen. Der Präsident bewilligte dies. Dabei handelt es sich um den Ehemann von Anja Marti, SP-Politiker Stefan Marti. Die SVP-Fraktion unter der Leitung von Hermann Schlatter sagte, dass sie an der Aktion «von Herrn und Frau Marti» nicht teilnehmen werde, sie würde Fotos aus ihrem jüngsten Wahlkampf zur Verfügung stellen.

Social Media: Richtlinien von Firmen

Verschiedene Unternehmen haben für ihre Angestellten Richt­linien im Umgang mit Facebook und Co. erlassen. Zwei Beispiele:

  • Hirslanden: «Veröffentlichen Sie nichts, was am nächsten Tag nicht auch als Schlagzeile in der Zeitung stehen darf», steht als Leitsatz im Social-Media-Leitfaden der Klinikgruppe («Belair»). Auf Social Media darf man nicht im Namen von Hirslanden auftreten, hingegen ist es erlaubt, sich als Mitarbeiter zu erkennen zu geben und auch einen Beitrag zu Hirslanden zu veröffentlichen. Dieser solle aber klar als persönliche Haltung deklariert werden.
     
  • Manor: Die Warenhauskette fordert ihre Mitarbeitenden dazu auf, in den Social Media mitzumachen. Allerdings solle man sich nicht im Namen von Manor äussern. Wer zu Manor etwas schreibe, solle klarstellen, dass er dies als Mitarbeitender tue.

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