Ein Geschäftsmodell mit Pferdefuss

Pascal Schmidlin | 
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Legales Cannabis kann man neu auch in einem Laden in der Stadt Schaffhausen kaufen. Die Polizei kündigt aber an, dass sie es bei Personenkontrollen auf der Gasse einziehen und in ein Labor schicken wird.

Noch stehen sie verpackt in Kisten im Ladenlokal an der Webergasse herum: die zahlreichen Hanfprodukte, die Marcel Amsler hier in seinem Laden My Hemp ab Samstag verkaufen wird. Kleider, Cremes oder Nahrungsmittel – alles basierend auf Hanf. Dies ist an sich nicht aussergewöhnlich, doch Amsler wird daneben auch Cannabisblüten verkaufen. Und dies ganz legal. Denn sein Marihuana verfügt nur über sehr wenig THC – also den psychoaktiven Stoff der Pflanze (siehe unten) –, dafür über umso mehr entspannendes CBD (Cannabidiol).

Seit 2011 ist der Verkauf von solchem Marihuana legal, sofern der THC-Anteil unter einem Prozent liegt. Und das ist bei Amslers Cannabis der Fall. «Der THC-Gehalt liegt zwischen 0,3 und 0,6 Prozent», sagt der 28-jährige Jungunternehmer. Einen Rausch erlebt der Konsument damit aber nicht. Amsler zieht einen Vergleich zu Bier: «CBD-Blüten sind quasi das alkoholfreie Bier unter den Cannabisblüten.»

Die Nachfrage ist gross

Seit kurzer Zeit boomt das Geschäft mit dem legalen Hanf – und auf diesen Zug will nun auch Amsler aufspringen. Allein in Zürich sind in den letzten Monaten über zehn CBD-Verkaufslokale eröffnet worden. Amsler bezieht seinen «Rohstoff», wie er das Gras nennt, von seinen Vertriebspartnern Roli Hafner und Bernadette Braun aus dem aargauischen Fisibach. «Wir beliefern mehrere Kuriere und auch einige Geschäfte», sagen sie. Die CBD-Blüten machten eigentlich nur einen Bruchteil ihrer Palette an Hanfprodukten aus, die auch Salben, Öle oder Lebensmittel umfasse. «Aber momentan sind die CBD-Blüten natürlich das Gesprächsthema Nummer eins», so Hafner – der den Rausch eines Joints übrigens nicht aus eigener Erfahrung kennt. «Ich habe noch nie in meinem Leben gekifft», sagt er. Um zu überprüfen, ob das Cannabis, das ihre Partner anbauen, auch den gesetzlichen Richtlinien entspricht, wird es jeweils zweifach in einem unabhängigen Labor auf seinen THC-Gehalt geprüft.

Seit Mai 2016 vertreiben Hafner und Braun ihre Produkte. Die Nachfrage nach dem legalen Hanf ist derzeit gross. Täglich füllen sie Unmengen kleiner, goldener Tütchen voller Cannabis ab. Und achten dabei genau auf die Qualität. «Leider gibt es noch keine Qualitätskontrolle, wir achten aber darauf, dass unsere Produzenten keine Pestizide oder Dünger verwenden», sagt Braun.

Dem CBD-Hanf wird ein grosses ­medizinisches Potenzial attestiert. Als ­Medikament zugelassen ist er in der Schweiz aber nicht. Braun und Hafner hoffen aber, dass sich dies bald ändert. Denn das Feedback der Kunden – gerade bei Salben und Tinkturen – zeige, dass die enthaltenen Stoffe bei gewissen Gebrechen helfen könnten. Bereits erwiesen ist eine entkrampfende, angstlösende und entzündungshemmende Wirkung von CBD-Produkten.

Noch ist das Angebot von legalen Cannabisblüten in der Schweiz gering. Das wirkt sich auf den Preis aus. «CBD-Hanf ist derzeit etwa so teuer wie illegales Cannabis, das auf der Strasse verkauft wird», sagt Hafner. Amsler etwa verlangt in seinem Laden in Schaffhausen – je nach Sorte – zwischen 10 und 15 Franken pro Gramm.

THC-Gehalt nicht erkennbar

Da sich der THC-Gehalt nur im Labor messen lässt, wird die Schaffhauser Polizei auch den legalen Hanf bei Personenkontrollen einziehen. «Für Polizisten auf der Strasse ist der THC-Gehalt eines Joints nicht erkennbar», sagt Cindy Beer, Mediensprecherin der Schaffhauser Polizei. Anschliessend wird das Cannabis – sofern der Besitzer das verlangt – in ein forensisches Labor geschickt, wo der THC-Anteil ermittelt wird. Sofern dieser unter einem Prozent liegt, erhält der Besitzer es zurück – und die Laborkosten gehen voraussichtlich zulasten der Schaffhauser Polizei, so Beer.

Um unnötige Laborkontrollen seines Cannabis zu verhindern, hat Amsler das Gespräch mit der Schaffhauser Polizei gesucht. Er hofft nun, dass die Polizei das bei ihm verkaufte Cannabis doch nicht einziehen wird, solange die Verpackung noch verschweisst ist.

Cannabis: Was erlaubt und was verboten ist

  • THC (Tetrahydrocannabinol) ist der rauschbewirkende Bestandteil von Hanfpflanzen. Ab einem Grenzwert von einem Prozent sind THC-haltige Produkte in der Schweiz nach dem Betäubungsmittelgesetz verboten.

  • CBD (Cannabidiol) ist kaum psychoaktiv. Deshalb gibt es auch keine gesetzliche Regelung zur maximal zulässigen Konzentration von CBD in einer Hanfpflanze. Medizinische Studien haben ergeben, dass es entkrampfend, entzündungshemmend, angstlösend und gegen Übelkeit wirkt.

Lesen Sie mehr zur schwierigen Rechtslage rund um Cannabis.

Marcel Amsler von My Hemp im Schaffhauser Fernsehen

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