Die SP begrüsst die Strafanzeige

Daniel Jung | 
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Symbolbild

Den Vorwurf des Stimmenfangs weist die SP der Stadt Schaffhausen zurück. Mit der Anzeige einer Privatperson gegen einen SP-Kandidaten werde sich vielmehr zeigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei.

Bei den Wahlen zum Grossen Stadtrat vom 27. November sind im Wahlbüro 92 Stimmzettel aufgefallen, die nur einen doppelt aufgeführten Namen und die Listenbezeichnung 2 (SP) trugen. Letzte Woche erklärte die Stadt in einer Medienmitteilung, dass die auffälligen Wahllisten im Wahlbüro diskutiert und als gültig erachtet worden seien. Am Montag wurde dann bekannt, dass eine Privatperson Strafanzeige wegen des Verdachts auf Stimmenfang gegen den SP-Kandidaten Ibrahim Tas eingereicht hat, dessen Name auf den betreffenden Zetteln stand. Bereits zuvor hatte die SP selbst eine Strafanzeige gegen unbekannt eingereicht – wegen einer möglichen Amtsgeheimnisverletzung aus dem Umfeld des Wahlbüros (die SN berichteten).

«Wir haben nichts zu verbergen»

Gestern nun hat Urs Tanner, Frak­tionsschef von SP/Juso im Grossen Stadtrat, mit einer Pressemitteilung ­reagiert. Er schreibt: «Die SP/Juso-­Fraktion begrüsst diese Anzeige, auch wenn sie volles Vertrauen in die Arbeit des Wahlbüros hat, welche die Wahlvorgänge als korrekt einstufte.» Die Strafanzeige sei für Ibrahim Tas und die SP die Gelegenheit zu zeigen, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. «Wir haben nichts zu verbergen», so Tanner. Die strafrechtlichen Untersuchungen seien deshalb willkommen, im Sinne des Rechtsstaates und der Transparenz. «Ich bin darüber wirklich froh», sagte Tanner gegenüber den SN. «So können alle Zweifel aus der Welt geräumt werden.»

Der Fraktionschef ist überzeugt, dass bei den Wahlen alles korrekt abgelaufen ist. «Die 92 Wahllisten waren mit unterschiedlichen Handschriften ausgefüllt, die Frage wurde vom Wahlbüro seriös überprüft.» Tanner sagt, dass Ibrahim Tas einen sehr aktiven Wahlkampf geführt habe. «Er hat in der türkisch-schweizerischen Gemeinschaft von Schaffhausen stark mobilisiert.» Deshalb sei es durchaus erklärbar, dass viele Stimmbürger ihn gezielt hätten unterstützen wollen. Jetzt liege die Sache aber bei der Staatsanwaltschaft. Entweder werde das Verfahren eingestellt, oder es komme zu einem Prozess.

Stadtpräsident Peter Neukomm (SP), der am 27. November das Wahlbüro leitete, erklärte gestern, dass das Büro aufgrund seiner Abklärungen am Wahltag keine Hinweise auf straf- oder wahlrechtlich relevante Unregelmässigkeiten gefunden habe. «Insofern sind aus meiner Sicht strafrechtliche Ermittlungen nicht nötig», so Neukomm. «Aber wenn dadurch das Vertrauen in die zuständigen Behörden gestärkt werden kann, schadet das sicher nicht.»

Ibrahim Tas selbst wollte gestern keine Stellung nehmen. Staatsanwalt Thomas Rapold erklärte, dass die Staatsanwaltschaft derzeit in dieser Sache keine Angaben mache.

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