Verdacht auf Stimmenfang: Strafanzeige eingereicht

Daniel Jung | 
Noch keine Kommentare
Symbolbild

92 Wahlzettel für jeweils nur gerade einen SP-Kandidaten sind bei den Schaffhauser Grossstadtratswahlen aufgefallen. Nun hat eine Privatperson Strafanzeige gegen den Lokalpolitiker eingereicht.

Anlässlich der Grossstadtratswahlen vom 27. November sind bei der Stadt Schaffhausen 92 Wahlzettel für die Liste 2 (SP) eingegangen, auf denen lediglich ein Name doppelt aufgeführt war: jener von Ibrahim Tas. Im Wahlbüro waren diese identischen Wahlzettel aufgefallen. Gemäss einer Mitteilung der Stadt wurden die Wahlzettel vom Wahlbüro überprüft und für gültig befunden (die SN berichteten).

Wie nun bekannt wurde, hat am letzten Freitag eine Privatperson, die kein Mitglied des Wahlbüros ist (Name der Redaktion bekannt), gegen Tas (und allfällige weitere Personen) Strafanzeige eingereicht. Dabei geht es um den Verdacht auf Stimmenfang. Artikel 282bisdes Strafgesetzbuchs definiert Stimmenfang wie folgt: «Wer Wahl- oder Stimmzettel planmässig einsammelt, ausfüllt oder ändert […], wird mit Busse bestraft.» Die Privatperson möchte mit der Anzeige erreichen, dass die Ereignisse sorgfältig überprüft werden. Die Anzeige sei jedoch keine Beschwerde gegen das Wahlergebnis. Tas hatte die Wahl am 27. November verpasst.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen wollte sich ges- tern zur Anzeige nicht äussern. Der Schaffhauser Stadtschreiber Christian Schneider hatte gestern noch keine Kenntnis von der Anzeige.

SP-Anzeige mit anderer Stossrichtung

Bereits letzte Woche war bekannt geworden, dass auch die SP eine Strafanzeige eingereicht hat. Diese zielt allerdings auf eine mögliche Amtsgeheimnisverletzung und richtet sich gegen unbekannt. Die Partei hatte bemängelt, dass Vorgänge aus dem Wahlbüro den Weg an die Öffentlichkeit gefunden hatten.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren