Theilers Beschwerde wird abgewiesen

Saskia Baumgartner | 
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Der Presserat hat eine Beschwerde des Neuhauser Einwohnerrats Thomas Theiler gegen die «Schaffhauser Nachrichten» und die «Neuhauser Woche» abgewiesen.

Am 18. Oktober 2015 hatte sich der Neuhauser Einwohnerrat und CVP-Präsident Thomas Theiler mit einer Beschwerde an den Schweizer Presserat gewandt. Diese richtete sich gegen die «Schaffhauser Nachrichten» und die Lokalzeitung «Neuhauser Woche» – beide sind mit dem Verlag Meier + Cie AG Schaffhausen verbunden. Nun hat der Schweizer Presserat die Beschwerde Theilers abgewiesen.

Vorwurf des Schreibverbots

Konkret warf Theiler der Geschäftsleitung des Verlags vor, seinen Journalisten verboten zu haben, über das Bauprojekt Posthof Süd zu berichten. Dadurch seien Informationen von öffentlichem Interesse unterdrückt worden, weshalb eine Verletzung von Ziffer 1 und 2 der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» vorliege. In diesen Ziffern geht es unter anderem um die Wahrheitspflicht.

Zudem merkte Theiler an, dass der Verlag Meier + Cie AG Schaffhausen im Kanton Schaffhausen über ein faktisches Informationsmonopol verfüge, indem er «sämtliche Zeitungen und das Lokalradio» beherrsche. Dadurch sei die «Richtlinie 2.2» bezüglich des Meinungspluralismus verletzt, so Theiler.

Der Politiker betonte in seiner Beschwerde, dass es ihm nicht um die involvierten Journalisten gehe. Im Gegenteil: Er wolle mit seiner Klage allen Journalisten den Rücken stärken, damit sie Druckversuchen aus Politik und Wirtschaft widerstehen könnten.

Die Meier + Cie AG Schaffhausen bestritt die Vorwürfe in ihrer Beschwerdeantwort vom Dezember 2015. Von einem Schreibverbot für Mitarbeiter könne keine Rede sein. So sei nach der angeblichen «Nachrichtensperre» (so Theiler) beispielsweise noch viermal über das Thema Posthof Süd informiert worden. Zum Monopolvorwurf hält die Meier + Cie AG Schaffhausen fest, dass es im Raum Schaffhausen neben den eigenen Zeitungen und Radio Munot auch weitere unabhängige, ja gar in Konkurrenz stehende Medienerzeugnisse gebe wie etwa der «Schaffhauser Bock» und die «schaffhauser az». Zudem berichteten das Regionaljournal von SRF und Tele Top über die Region, und Radio Rasa sende ebenfalls ein regelmässiges Programm.

«Vorwürfe ohne Belege»

Der Presserat schreibt in seiner am Mittwoch veröffentlichten Stellungnahme, dass der Verlag Meier + Cie AG Schaffhausen im Raum Schaffhausen zwar zweifellos über eine regionale Vormachtstellung verfüge. Dennoch könne von einem gewissen Pluralismus ausgegangen werden, denn es existierten Alternativen – wie die zuvor erwähnten Medien.

Auch den Vorwurf des Schreibverbots seitens der Geschäftsleitung weist der Presserat zurück. In seiner Stellungnahme heisst es: «Der Beschwerdeführer unterlässt es, seinen Vorwurf des Schreibverbots näher zu begründen beziehungsweise zu belegen.» Für den Presserat gebe es denn auch keinen Hinweis darauf, dass der Verlag tatsächlich Einfluss auf die Berichterstattung der «Schaffhauser Nachrichten» genommen oder gar ein Schreibverbot ausgesprochen hätte. Der Presserat wies die Beschwerde darum ab. Die besagten Ziffern der «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» seien nicht verletzt worden.

Auslöser der Beschwerde: Ein brisanter Leserbrief

Am 30. April 2015 veröffentlichte die «Neuhauser Woche» einen Leserbrief von Thomas Theiler. Darin kritisierte Theiler den Neuhauser Gemeindepräsidenten Stephan Rawyler in Bezug auf das Bauprojekt Posthof Süd. Rawyler empfand die Aussagen Theilers als Bestechlichkeitsvorwurf. Der Neuhauser Gemeinderat erklärte, rechtliche Schritte zu prüfen. Im Oktober 2015 einigten sich Rawyler und Theiler bei einer Vergleichsverhandlung. Gemäss Theilers Empfinden wurde nach seinem Leserbrief ein Schreibverbot in den SN und der «Neuhauser Woche» zum Posthof Süd verhängt. Er selbst habe sich in den Medien nicht mehr äussern können.

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