Der Sprungturm ist im Fokus der Sicherheitsexperten

Luc Müller | 
Noch keine Kommentare
Die Situation des Drei-Meter-Sprungturms wir noch im Herbst von Experten analysiert – die Eintauchtiefe in das Becken ist zu gering. Bild: Rolf Hauser

Der Drei-Meter-Sprungturm in der Badi Neunkirch wird bald Experten beschäftigen – nicht alle Sicherheitsvorschriften werden eingehalten.

Was passiert zukünftig mit dem Drei-Meter-Sprungturm in der Badi Neunkirch? Das ist eine Frage, die derzeit den Gemeinderat beschäftigt. Der Turm wurde in den 1960er-Jahren errichtet – inzwischen entspricht er nicht mehr zu 100 Prozent den Sicherheitsvorschriften, wie der Neunkircher Gemeindepräsident Ruedi Vögele erklärt. Die Eintauchtiefe des Beckens entspricht nicht den Empfehlungen der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU). «Nun sind wir mit den Experten daran, eine Lösung zu finden», so Vögele. Noch im Herbst wird die Sprungturmsituation abgeklärt. Das Becken bei der Eintauchstelle tiefer zu gestalten, wäre möglich, «doch die Kosten dafür wären zu hoch. Deshalb schliessen wir diese Möglichkeit aus.» Vielleicht könnte man den Gebrauch des Drei-Meter-Sprungturms regulieren «und beispielsweise Kopfsprünge verbieten», sagt der Gemeindepräsident. Gibt es keine Lösung, müsste der Sprungturm geschlossen werden.

«Der Drei-Meter-Sprungturm entspricht nicht mehr zu 100 Prozent den ­Sicherheitsvorschriften.»

Ruedi Vögele, Gemeindepräsident Neunkirch

2004 wurde der Drei-Meter-Sprungturm schon einmal aus Sicherheitsgründen gesperrt, jedoch bedingt mit Auflagen wieder freigegeben. Die Verantwortung für die Freigabe lag und liegt in der jetzigen Situation beim ­Gemeinderat, wie Ruedi Vögele auf Anfrage erklärt.

«Bei Sprunganlagen besteht für ­weniger geübte Springer das nicht zu unterschätzende Risiko, durch die stark federnden Sprungbretter an den Beckenrand geschleudert zu werden. Für geübte Springer liegt die Gefahr eher bei zu geringen Beckentiefen, sodass Verletzungen beim Aufschlagen am Beckenboden möglich sind», schreibt das BfU in einer Fachbroschüre für ­Bäderanlagen. Gemäss Empfehlung des BfU sollte bei einem Drei-Meter-Sprungbrett, wie es im Freibad in Neunkirch steht, die Eintauchtiefe im Becken 3,8 Meter betragen. Entsprächen die Masse bei älteren Anlagen nicht den Normen, könnte bis zur nächstgrösseren Sanierung des Bades das beste­hende federnde Brett durch eine feste Auflage ersetzt werden, heisst es in der Fachbroschüre der Beratungsstelle für Unfallverhütung.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren