Hochschulgesetz tritt am 1. August in Kraft

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Das neue Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Überführung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt. Archivbild: Selwyn Hoffmann

Grünes Licht für das neue Hochschulgesetz: Nachdem die Referendumsfristen dazu unbenutzt abgelaufen waren, tritt es nun am 1. August in Kraft.

Der Regierungsrat hat das neue Hochschulgesetz und die entsprechende Änderung des Schulgesetzes auf den 1. August in Kraft gesetzt. Das teilte die Staatskanzlei in einer Medienmitteilung mit. Die Referendumsfristen waren unbenutzt abgelaufen.

Das neue Gesetz soll unter anderem die Grundlage für die Überführung der Pädagogischen Hochschule Schaffhausen (PHSH) in eine selbstständige öffentlich-rechtliche Anstalt und für die Akkreditierung der PHSH gemäss der Bundesgesetzgebung schaffen. Das Hochschulgesetz diene zukünftig als Rahmengesetz für das gesamte Hochschulwesen im Kanton Schaffhausen. Es gilt damit nicht nur für die bereits bestehende PHSH, sondern insbesondere auch für allfällige künftige öffentlich-rechtliche Hochschulen oder Fachhochschulen mit Sitz im Kanton Schaffhausen. Die Autonomie der PHSH sei jedoch nicht absolut. Die Budgethoheit liege weiterhin beim Kantonsrat, und die PHSH sei zur regelmässigen Berichterstattung und Rechenschaft gegenüber den politischen Instanzen verpflichtet. Das Personal der PHSH unterstehe weiterhin dem kantonalen Personal- und Besoldungsrecht. Oberstes Organ soll der aus mindestens fünf Mitgliedern bestehende Hochschulrat werden. Er trage die strategische Führungs- sowie die unmittelbare Aufsichtsverantwortung. (rd)

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