Verschärfung eines politischen Vorstosses ist ungewöhnlich, aber zulässig

Radio Munot | 
Noch keine Kommentare
Auch in anderen Kantonen gilt ein ähnliches Verfahren.

Der Regierungsrat antwortet auf eine Kleine Anfrage von EDU-Kantonsrat Erwin Sutter. Dieser wollte wissen, ob es zulässig ist, dass politische Vorstösse durch Diskussionen verschärft werden.

Üblicherweise werden politische Vorstösse während der Diskussion abgeschwächt, sofern sie verändert werden müssen. Den umgekehrten Weg ging ein Postulant im Schaffhauser Kantonsrat. Er verschärfte sein Postulat und machte eine Motion daraus. Dies veranlasste EDU-Kantonsrat Erwin Sutter, eine Kleine Anfrage einzureichen. Er wollte wissen, ob das zulässig ist und wie andere Kantone solche Verschärfungen handhaben. Der Regierungsrat antwortet nun, dass dieses Vorgehen zulässig ist. Grundsätzlich entscheide der Inhalt des Vorstosses über die Art und Weise, wie er beraten wird. Suggeriert der Postulatstext beispielsweise einen Erlass, eine Änderung oder eine Ergänzung eines Gesetzes, kann das Postulat gleich wie eine Motion beraten werden. Auf die Frage, wie andere Kantone eine solche Verschärfung handhaben, antwortet der Regierungsrat, dass die meisten Kantone eine ähnliche Rechtslage haben wie Schaffhausen.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren