Nationalität nur auf Anfrage genannt

Daniel Jung | 
Noch keine Kommentare

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Schaffhausen nennt die Nationalität eines Verdächtigen nur dann von sich aus, wenn ein Zusammenhang mit der Tat besteht.

Künftig wird die Stadtpolizei Zürich die Nationalität eines mutmasslichen Täters nicht mehr automatisch nennen, sondern nur noch auf Anfrage. Dies hat Stadtrat Richard Wolff (AL), Vorsteher des Sicherheitsdepartements, am Dienstag angeordnet. Die regelmässige Nennung der Nationalität in Polizeimeldungen sei diskriminierend, weil damit suggeriert werde, die Tat lasse sich mit der Nationalität des Täters erklären. Die Ankündigung aus Zürich löste eine kontroverse Diskussion aus (SN von gestern).

Weisung der Staatsanwaltschaft

Im Kanton Schaffhausen werden Nationalitäten von Beteiligten bereits heute nicht automatisch mitgeteilt. In der derzeit gültigen Weisung der Staatsanwaltschaft zur Information der Öffentlichkeit heisst es als Grundsatz: «Die Nationalität der Täterschaft wird in Medienmitteilungen der Staatsanwaltschaft nicht genannt.» Die Nationalität könne dann genannt werden, wenn diese einen Zusammenhang zur Straftat habe. Die Weisung nennt als Beispiel Kriminaltourismus aus Rumänien (siehe unten).

«Wir machen kein Geheimnis aus der Nationalität. Auf Anfrage wird diese von der Polizei und der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben.»

Peter Sticher, Erster Staatsanwalt des Kantons Schaffhausen

«Wenn es einen einzelnen Einbruch in eine Altstadtliegenschaft gibt, dann sagen wir von uns aus nicht, ob es sich beim Täter um einen Türken, einen Deutschen oder einen Schweizer handelt», sagt der Erste Staatsanwalt Peter Sticher. Als es vor ein paar Jahren in der Schaffhauser Altstadt aber eine Serie von Raubüberfällen gegeben habe, sei es relevant gewesen, dass diese allesamt von Nordafrikanern verübt worden seien. «Es braucht eine Verbindung, es muss für die Leser von Bedeutung sein», sagt Sticher zur Nennung der Nationalität. Etwa bei einem Verkehrsunfall spiele die Staatsangehörigkeit der Beteiligten meist keine entscheidende Rolle.

Auskunft auf Anfrage

«Wir machen kein Geheimnis aus der Nationalität», sagt Sticher. Auf Anfrage werde diese von der Polizei und der Staatsanwaltschaft bekannt gegeben. «Wir gehen aber nicht proaktiv vor und schreiben schon in der ersten Medienmitteilung, ob es sich um einen Schweizer, Österreicher, Deutschen oder Italiener handelt.» Ebenfalls unterscheidet die Staatsanwaltschaft nicht zwischen Schweizern mit und ohne Migrationshintergrund. «Schweizer sind Schweizer», sagt der Erste Staatsanwalt.

Die aktuell gültige Richtlinie der Staatsanwaltschaft ist seit rund zwei Jahren in Kraft. Zuvor lag die Entscheidung stärker beim Staatsanwalt, der das jeweilige Verfahren leitete. Aktuell wird die Richtlinie erneut überarbeitet. In der neuen Variante wird nicht nur bei der Täterschaft, sondern bei allen Verfahrensbeteiligten, also auch bei Opfern, grundsätzlich nicht mehr proaktiv über die Nationalität informiert.

Nationale Empfehlungen

Die Schaffhauser Staatsanwaltschaft stützt sich bei ihrer Praxis auf die Empfehlungen der Schweizerischen Konferenz der Informationsbeauftragten der Staatsanwaltschaften (Skis) ab. Dort heisst es: «Grundsätzlich ist auf die aktive Nennung der Staatsangehörigkeit von beteiligten Personen zu verzichten, ausgenommen sind Fälle, in denen die Nennung für das Verfahren relevant ist.»

Im Kanton Schaffhausen liegt die Verantwortung für die Information der Medien bei der Staatsanwaltschaft, sobald diese in einen Fall involviert ist – was bei allen schwereren Straftaten so ist. Die Schaffhauser Polizei kann aber auch von sich aus informieren, etwa um die Öffentlichkeit allgemein auf kriminelle Vorgehensweisen aufmerksam zu machen. Die Weisung der Staatsanwaltschaft nennt hier als Beispiel die Warnung vor Enkeltrickbetrügern oder saisonalen Einbruchserien.

Im Gegensatz zur Skis empfiehlt die Schweizerische Konferenz der Medienbeauftragten der Schweizer Polizeikorps, dass Angaben zur Nationalität grundsätzlich gemacht werden. Daran hält sich die Schaffhauser Polizei, wenn es um Mitteilungen in ihrem alleinigen Zuständigkeitsbereich geht. Ein wichtiges Kriterium ist dabei der Persönlichkeitsschutz. Die Polizei will grundsätzlich verhindern, dass Rückschlüsse auf die Identität einer beteiligten Person gemacht werden können. «Im Zweifelsfall nennen wir die Nationalität also lieber einmal weniger», sagt Polizeisprecher Patrick Caprez.

 

    Kommentare (0)

    Neuen Kommentar schreiben

    Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

    Registrieren