Keine Busse mehr für wenig Cannabis, aber Konsum bleibt strafbar

Radio Munot | 
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Auch im Kanton Schaffhausen ist der blosse Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis straffrei.

Auch im Kanton Schaffhausen ist der blosse Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis straffrei. Zu diesem Schluss ist die Schaffhauser Staatsanwaltschaft und die Schaffhauser Polizei gekommen, sagt der Erste Schaffhauser Staatsanwalt Peter Sticher im Gespräch mit Radio Munot. Die Drogen werden aber trotzdem konfisziert. Auch der Konsum ist weiterhin strafbar.

Ab sofort wird der blosse Besitz von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht mehr gebüsst. Damit reagieren die Behörden auf ein Bundesgerichtsurteil. In diesem ist festgehalten, dass der blosse Besitz von geringfügigen Drogenmengen zu Konsumzwecken straflos ist. Der Kanton Zürich hat bereits letzte Woche beschlossen, dass Besitzer von bis zu zehn Gramm Cannabis nicht mehr gebüsst werden.

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