Die Empfehlungen der SN-Redaktion

Schaffhauser Nachrichten | 
Noch keine Kommentare
Im Schilderwald blühen die Slogans: die Stadt Schaffhausen, kurz vor der Abstimmung .Bild: Selwyn Hoffmann

Über einen breiten Fächer von Vorlagen stimmt Schaffhausen am Wochenende ab. Im Kanton geht es um ein neues Tourismusförderungsgesetz und um die Anzahl der Lektionen an der Volksschule. In der Stadt Schaffhausen entscheiden die Stimmbürger über Beiträge an die Kinderbetreuung, Motoren an Weidlingen und den Ausbau des Busnetzes. Hier unsere Kurzparolen zu diesen Vorlagen.

Tourismusförderungsgesetz: Ohne Staatsbeitrag geht es wohl nicht

Mit nur 117 Stimmen Unterschied lehnte das Schaffhauservolk 2015 ein Tourismusgesetz ab. Seither fehlt eine gesetzliche Grundlage für die Tourismusförderung im Kanton; nur dank Überbrückungsbeiträgen gibt es Schaffhauserland Tourismus noch.

Jetzt liegt ein neues Gesetz vor. Im Kern geht es um die Finanzierung: Der Kanton steuert jährlich 250 000 Franken bei, ebenso die Gemeinden, zudem gibt es eine Kurtaxe von 2.50 Franken pro Gast und Nacht, was weitere knapp 400 000 Franken in die Kasse spült. Dazu kommen die Beiträge, welche Schaffhauserland Tourismus selbst erwirtschaftet. Die Auszahlung der staatlichen Gelder ist an einen klaren Leistungskatalog geknüpft, und die Beiträge werden höchstens für die Dauer von vier Jahren vergeben. Dann muss sich eine Tourismusorganisation wieder darum bewerben.

Die Redaktion der «Schaffhauser Nachrichten» hat das Gesetz von 2015 zur Annahme em­pfohlen, allerdings ohne grosse Begeisterung. Tourismusförderung ist gut und recht, aber wieso braucht es dafür so viele staatliche Mittel, also Steuergelder? So argumentierten wir damals, auch unter dem Eindruck der tiefroten Kantons­finanzen. Und heute? Die Redaktion ist der Meinung, dass es ohne eine schlagkräftige Dachorganisation nicht geht. Gerade auch für einen Kanton, der mit dem Rheinfall oder mit Stein am Rhein Destinationen von Weltrang beheimatet. Mittelfristig wäre es dennoch wünschbar, wenn sich der Tourismus noch stärker aus eigener Kraft statt über den Staat finanzieren würde.

Deswegen das Tourismusgesetz nun abzulehnen, wäre allerdings nicht richtig. Ein Nein wäre der Todesstoss für Schaffhauserland Tourismus, Gemeinden wie Stein am Rhein oder Schaffhausen würden wohl gezwungen werden, lokale Organisationen aufzubauen. Sinnvoll wäre das nicht. Schaffhausen muss nach aussen als eine Marke auftreten. Und auch wenn die Staatsbeiträge mit der neuen Vorlage nicht verschwinden, sind sie doch viel tiefer als früher: Noch in der Vorlage von 2015 war ein jährlicher Kantonsbeitrag von 450 000 Franken vorgesehen gewesen.

Ein Ja ist allerdings mit Forderungen an Schaffhauserland Tourismus verbunden. Besucher dürfen nie mehr an Sonn- und Feiertagen vor verschlossenen Tourist ­Offices stehen. In der Pflicht stehen aber auch die Hotels, die Restaurants, die Schifffahrt, die Bahnen und die Organisatoren von Musicals und Festivals: Denn nur wenn sie Angebote erbringen, welche Schaffhausen hervorstechen lassen, kann eine Tourismusorganisation etwas ausrichten. (zge)

Volksschul-Initiative: An der Qualität nur sparen, wenn es gar nicht anders geht

Tiefrot waren die Zahlen beim Kanton Anfang dieses Jahrzehnts. Als Teil eines umfangreichen Programms zur Entlastung des Staatshaushalts beschloss der Regierungsrat deshalb 2014 eine Sparmassnahme im Bildungsbereich, mit der Kanton und Gemeinden durch den Abbau von 14 Lektionen an der Volksschule im Pflichtbereich wiederkehrend 2,7 Millionen Franken gespart hätten. Dies sei aus pädagogischer Sicht verantwortbar und aus finanzieller Sicht notwendig, argumentierte der Regierungsrat damals. Dagegen lancierte das Bündnis Zukunft Schaffhausen im Jahr 2015 die Volksinitiative «Kein Abbau – Schule mit Zukunft». Sie verlangt die Festschreibung eines Minimums von 259 Wochenpflichtlektionen im Gesetz – gleich viele, wie es heute sind, weil die Massnahme der Regierung nie umgesetzt wurde.

Heute ist die Lage eine andere: Nicht nur sind die Finanzen des Kantons dank Millionenüberschüssen im Lot, es gibt auch praktisch keine Befürworter einer so einschneidenden Sparmassnahme im Volksschulbereich mehr.

Auch die Redaktion der SN empfiehlt, der Volksinitiative zuzustimmen. Auf ein Schülerleben hochgerechnet würde Schulzeit im Umfang von einem halben Schuljahr wegfallen – das ist zu viel für den Kanton Schaffhausen, der im Vergleich ohnehin eine eher tiefe Anzahl an Pflichtlektionen hat. Die Qualität der Volksschule ist ausschlaggebend für die Attraktivität des Kantons – gerade mit Blick auf den Lehrplan 21 und die Integrationsleistungen, welche auf die Volksschule in den nächsten Jahren zukommen werden. (lbb)

Bootsliegeplätze fifty-fifty: Motoren haben sich technisch deutlich verbessert

Mit einem neuen Weidlingsreglement hatte der Schaffhauser Stadtrat im April 2016 die seit 1986 geltende 50:50-Regel bei der Vergabe von Bootsliegeplätzen in der Stadt Schaffhausen abgeschafft. Das Ziel der Regel war es, dass höchstens die Hälfte der Weidlingspfosten von motorisierten Booten belegt sein sollen. Daher erhielten während vieler Jahre nur diejenigen Personen einen Bootspfosten, die sich verpflichteten, auf einen Motor zu verzichten. Gemäss Stadtrat wurde dieses Gleichgewicht im Jahr 2015 erreicht. Bis zur Aufhebung wurden die wenigen frei werdenden Pfosten – 278 gibt es insgesamt – wechselweise an Stachel- und Motorboote vergeben.

Mit der Volksinitiative «Bootsliegeplätze Fifty-fifty – für Ruhe und Erholung am Rhein» möchte die Aktion Rhy die frühere Regelung nun wieder einführen.

Technisch gesehen hat sich seit 1986, dem Jahr, als die 50:50-Regel in Kraft gesetzt wurde, viel getan: Verbrennungsmotoren sind leiser und sauberer geworden. Insbesondere sind nun aber auch batteriebetriebene Elektromotoren erhältlich, die auf dem Wasser kaum noch Geruchs- oder Geräuschemissionen erzeugen.

Die Abschaffung der 50:50-Regel hat in den zwei zurückliegenden Sommersaisons zu keiner sprunghaften Zunahme der Bootsmotoren an Schaffhauser Liegeplätzen geführt. Generell ist es den Schaffhauser Bootsbesitzern durchaus zuzutrauen, dass sie sich vernünftig verhalten und mit der neuen Freiheit verantwortungsvoll umgehen. Die neue, liberalere Regelung ohne Motoren- beschränkung ermöglicht es insbesondere bestehenden Weidlingsbesitzern, im Alter einen elektrischen Hilfsmotor einzusetzen, um die Fortbewegung auf dem Wasser zu erleichtern.

Die schöne Tradition des Stachelns bedarf in der Stadt Schaffhausen keines Schutzes auf Reglementsebene. Die SN empfehlen daher, die Initiative abzulehnen. (dj)

Beitrag an Kinderbetreuung: Stadt soll familienfreundliche Arbeitgeberin sein

Die Stadt Schaffhausen will sich als noch familienfreundlichere Arbeitgeberin positionieren. Deshalb sollen künftig jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter pro Tag, an dem ein Kind in einer Krippe oder von einer Tagesmutter fremdbetreut wird, einen Beitrag von 20 Franken erhalten. Den Beitrag sollen alle Mitarbeiter, unabhängig von Wohnort und Lohnniveau, beantragen können. Sie müssen dafür nachweisen, dass die Kinder professionell betreut werden, und einen entsprechenden Antrag ausfüllen.

Ziel der Vorlage ist es, dass Eltern, insbesondere Mütter, zum Verbleib an ihrer Arbeitsstelle bei der Stadt motiviert werden. So soll dem Verlust von qualifizierten Fachkräften nach der Babypause entgegengewirkt werden.

Das vom Stadtrat vorgeschlagene System ist einfach und verursacht keinen grossen Verwaltungsaufwand. Dass der Betreuungsbeitrag ganz unabhängig vom Lohn ausbezahlt wird, ist zwar unschön, aber kein Grund, die Vorlage abzulehnen. Denn Schaffhausen steht vor grossen demografischen Herausforderungen. Daher ist es einerseits zu begrüssen, wenn die Stadt als Arbeitgeberin familienfreundlich ist und es so ihren Mitarbeitern finanziell erleichtert, eine Familie zu haben. Andererseits ist es langfristig wichtig, es Müttern leichter zu machen, am Arbeitsplatz zu bleiben, um ihr berufliches Potenzial auszuschöpfen.

Für den Kinderbetreuungsbeitrag sollen 250 000 Franken bewilligt werden. Die SN sind der Ansicht, dass dieses Geld richtig investiert ist, wenn es zur Förderung von Familien ausgegeben wird, und empfehlen, die Vorlage anzunehmen. (dj)

Ausbau Busnetz Herblingen: Gewachsene Wohnquartiere besser anbinden

Herblingen ist in den letzten Jahrzehnten deutlich gewachsen. Während das Quartier bei der Eingemeindung 1964 noch knapp 2000 Einwohner zählte, sind es heute bereits über 5000, und weitere kommen dazu. Deshalb soll nun das Angebot der Verkehrsbetriebe Schaffhausen (VBSH) in Herblingen deutlich ausgebaut werden.

Einerseits werden die Quartiere Trenschen und Schlossweiher durch eine Verlängerung der bestehenden Linie 5 besser erschlossen. Andererseits wird durch die neue Linie 9 eine attraktive Verbindung zwischen dem Ebnat, der Bahnstation Herblingen und den Einkaufszentren geschaffen.

Auf politischer Ebene ist der ÖV-Ausbau in Herblingen nicht umstritten. Der Grosse Stadtrat hat die Vorlage mit 33 zu 0 Stimmen verabschiedet, auch der Quartierverein Herblingen unterstützt das Vorhaben. Widerstand kommt von den Anwohnern der Quartierstrasse im Brüel, die künftig vom 5er-Bus in Richtung Stadtzentrum befahren wird.

Für die Umsetzung sind bauliche Massnahmen im Umfang von 1,2 Millionen Franken ­notwendig. Für diese Kosten wird die Mitfinanzierung von Bund (40 Prozent) und Kanton (30 Prozent) beantragt. Bei den VBSH fallen Investitionen von 780 000 Franken für zwei neue Busse und Haltestelleninfrastruktur an. Für den Betrieb werden die jährlichen Abgeltungen der Stadt an die VBSH um 570 000 Franken erhöht. Die SN halten den Busausbau in Herblingen für einen richtigen Schritt und empfehlen, die Vorlage anzunehmen. (dj)

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren