Kokainhandel und Kinderpornos

Daniel Jung | 
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Der Mann wurde vom Schaffhauser Kantonsgericht aufgrund von Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Gewaltdarstellungen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt. Bild: Archiv

Ein 25-jähriger Mann wurde gestern vom Schaffhauser Kantonsgericht aufgrund von Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz und Gewaltdarstellungen zu einer bedingten Haftstrafe verurteilt.

Ein 25-jähriger Schweizer musste sich gestern vor dem Schaffhauser Kantonsgericht verantworten. Der Fall wurde im abgekürzten Verfahren behandelt. Das heisst, der Mann war in allen Punkten geständig und hatte schon vor der Verhandlung das Strafmass akzeptiert, das Staatsanwalt Thomas Rapold beantragt hatte.

Bei den Straftaten ging es einerseits um acht verschiedene Delikte gegen das Betäubungsmittelgesetz. So hatte der Mann im Oktober 2016 in einem Nachtklub in Zürich 25 Gramm Kokaingemisch gekauft, das 19,25 Gramm reines Kokain enthielt. Rund drei Gramm verschenkte der Mann noch am selben Ort an unbekannte Abnehmer. Den Rest nahm er mit in seine Wohnung in der Stadt Schaffhausen. In der Woche vor dem Kokainkauf in Zürich wurden dem Mann auch verschiedene Drogenverkäufe nachgewiesen. So hatte der Mann einer Frau 100 Gramm Marihuana übergeben. Einer anderen Person bot er über den Nachrichtendienst WhatsApp Marihuana für 50 Franken zum Kauf an. Einer dritten Person stellte der Mann eine Portion rauscherzeugende Psilocybin-Pilze in Aussicht – zum gemeinsamen Verzehr. Alle sechs Drogendelikte bestätigte der Mann gestern vor der Zweiten Strafkammer des Schaffhauser Kantonsgerichts (Vorsitz Andreas Textor, Kantonsrichterinnen Manuela Hardmeier und Eva Bengtsson). «Das ist richtig», sagte er jeweils, als ihm Richter Textor die einzelnen Vorwürfe darlegte. Auch den Konsum von Marihuana, Kokain, MDMA und Psilocybin-Pilzen räumte der Mann vor Gericht ein.

Ebenfalls verurteilt wurde der 25-Jährige, weil er sich mehrfach elektronische Bildaufnahmen von sexuellen Handlungen mit Minderjährigen beschafft hatte. Per Internet-Tauschnetzwerk hatte er sich so 16 kinderpornografische Filmdateien auf seinen Computer heruntergeladen. Auf verschiedenen Festplatten hat die Polizei zudem noch tier- und gewaltpornografische Bilder und Videos festgestellt, was ebenfalls strafbar ist.

Therapie fortsetzen

Der Mann wurde zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 14 Monaten und einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 100 Franken verurteilt. Die Probezeit beträgt zwei Jahre. Bezahlen muss er eine Busse von 2000 Franken, die Staatsgebühr von 5500 Franken und Barauslagen von 470 Franken. Auch die Anwaltskosten des Verteidigers Dominik Zillig muss er an den Kanton Schaffhausen zurückzahlen, wenn er dies vermag.

Zudem wurde dem Mann die Weisung erteilt, sich weiterhin der laufenden ambulanten psychotherapeutischen Behandlung zu unterziehen, um depressive Phasen und Aufmerksamkeitsstörungen zu behandeln. Dies so lange, wie dies aus ärztlicher Sicht notwendig ist, maximal aber noch für zwei Jahre.

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