Keine Luxus-Dienstwagen in Schaffhausen

Dario Muffler | 
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Diesen VW Phaeton kann der Regierungsrat einsetzen, wenn das Ziel der Dienstreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht günstig zu erreichen ist. Gelenkt wird er von einem Mitarbeiter der Schaffhauser Polizei. Bild: Selwyn Hoffmann

Schaffhauser Beamte sind vor allem mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs. Persönlich zugeteilte Dienstwagen gibt es nicht.

Satte 380 PS und ein Preis von gut 120 000 Franken: So ein BMW M550d ist ein passender Dienstwagen. Das dachte sich Urs Pauli, Direktor von Entsorgung + Recycling Zürich (ERZ). Sein Vorgesetzter, Tiefbauvorsteher Filippo Leutenegger, sah das anders und stellte Pauli am Montag wegen Verdacht auf ungetreue Amtsführung frei.

Eigentlich kennt die Stadt Zürich aber klare Regeln im Umgang mit Autos. Sie besitzt eine «Fahrzeugpolitik» sowie eine 70 Seiten starke Wegleitung, die den Kauf von Dienstwagen und -fahrzeugen regelt.

Ein VW für den Regierungsrat

Im Kanton Schaffhausen gibt es kein entsprechendes Dokument. Denn weder bei der Stadt noch beim Kanton kennt man persönliche Dienstwagen, wie ERZ-Direktor Pauli einen besass. Auch die Stadträte fahren keine Dienstwagen, wie das etwa bei Zürcher Stadträten bis 2015 der Fall war. In Schaffhausen kann einzig der Regierungsrat bei Bedarf auf ein Auto zurückgreifen: einen VW Phaeton (230 PS, 90 000 Franken). «Dieser wird aber wenig genutzt», sagt Christian Ritzmann, stellvertretender Staatsschreiber. «Er kommt bei repräsentativen Anlässen zum Einsatz oder wenn eine Fahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln viel mehr Zeit in Anspruch nimmt als eine Autofahrt.» Im Grundsatz gelte aber, dass mit öffentlichen Verkehrsmitteln gereist werde.

Stadt stellt E-Bikes zur Verfügung

Aus dem Personalreglement der Stadt Schaffhausen geht sogar hervor, dass das E-Bike für Dienstfahrten die erste Wahl sein müsse. Die Stadt hat nämlich zwei motorisierte Velos im Stadthaus stationiert. «Diese werden von den Mitarbeitern für kürzere Fahrten auch rege genutzt», sagt Stadtschreiber Christian Schneider.

Welches Verkehrsmittel bei weiteren Strecken genutzt wird, wird anhand einer Kaskade festgelegt. Dienstfahrzeuge tauchen auf dieser Liste nach der gemeinsamen Autonutzung (Carsharing) erst an vierter Stelle auf. «Dienstfahrzeuge sind dünn gesät», sagt Schneider. Etwa bei der Stadtpolizei, bei den städtischen Werken oder im Tief- oder Hochbau gibt es sie.

Bewilligungen benötigt

Wer mit einem solchen Dienstfahrzeug aber eine Privatfahrt unternehmen möchte, muss eine Bewilligung bei seinem Vorgesetzten einholen. Dem Angestellten oder der Angestellten werden die Kilometerkosten anschliessend verrechnet. Ebenfalls schriftlich bewilligt werden muss gemäss Personalreglement, wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit einem privaten Fahrzeug eine dienstliche Fahrt unternehmen will.

«Nur für amtliche Zwecke»

Auf kantonaler Ebene gilt eine Weisung des Regierungsrats, welche die Nutzung von Dienstfahrzeugen für Privatfahrten regelt. Diese hält fest, dass Dienstfahrzeuge nur für amtliche Zwecke verwendet werden dürfen. Privatfahrten bedürfen, wie bei der Stadt, einer Bewilligung der Dienststellenleitung. Auch beim Kanton gibt es Dienstfahrzeuge nur bei einzelnen Ämtern, etwa dem Tiefbauamt.

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