«Das hat nichts mit Rechtsgefühl zu tun»

Dario Muffler | 
Noch keine Kommentare
Ein 17-jähriger Klettgauer bekam Recht vom Bundesgericht. Der Fall wäre ein Bagatell-Delikt. Symbolbild: Key

Die kantonalen Instanzen sind befremdet ob der Kritik an ihnen im Fall des jugend­lichen Traktorfahrers. Der Verband für Landtechnik ist derweil mit dem Bundesgerichtsurteil zufrieden.

Der Fall eines Klettgauer Jugendlichen, der vor Bundesgericht gegen einen Führerausweisentzug kämpfte, löste starke Emotionen aus. Von «Das ist doch übertrieben» bis zu «Verschleuderung von Steuergeldern» reichten die Reaktionen. Das Bundesgericht hat den Jugendlichen vor Kurzem freigesprochen (SN vom 11. Mai).

Das Obergericht und die Staatsanwaltschaft wehren sich gegen diese Vorwürfe. Der Erste Staatsanwalt Peter Sticher sagt: «Die Staatsanwaltschaft hält fest, dass der Entzug des Führerausweises sowohl vom Regierungsrat als auch vom Obergericht gestützt worden ist. Auch das Bundesamt für Strassen empfahl dem Bundesgericht, die Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts abzuweisen.»

Der Rechtsanwalt der Familie wirft den kantonalen Behörden vor, eine rein akademische Argumentation vertreten zu haben. Für Annette Dolge, Präsidentin des Obergerichts, ist dieser Vorwurf nur Stimmungsmache. «Das Strassenverkehrsrecht ist strikt und technisch», sagt sie. «Das hat nichts mit Rechtsgefühl zu tun.» Es gebe wenig bis keinen Ermessensspielraum. «Wenn man zu schnell gefahren ist, kann man dafür auch keine Ausreden suchen.» Zum Zeitpunkt der Urteilsfällung des Obergerichts am 19. Juli 2016 sei kein Ermessensspielraum vorhanden gewesen. «Hätte uns der definitive Freispruch von Max Keller vorgelegen, hätte der Fall des Jugendlichen wohl auch bei uns eine andere Wendung genommen», sagt Dolge. Bauer Keller, der dem Jugendlichen den Auftrag gegeben hatte, wurde vom Kantonsgericht am 20. September 2016 freigesprochen. Der Vorwurf lautete, dass er einem Fahrzeugführer ohne den erforderlichen Ausweis ein Fahrzeug überlassen hatte.

«Das Strassenverkehrsrecht ist strikt und technisch. Das hat nichts mit Rechtsgefühl zu tun.»

Annette Dolge, Präsidentin Obergericht

Die Wendung, die der Fall mit dem Freispruch des Bundesgerichts genommen hat, ist zwar selten, aber kein Einzelfall: Gemäss Obergericht heisst das Bundesgericht eine Beschwerde gegen einen Obergerichtsentscheid in rund fünf bis zehn Prozent gut.

Glücklich über das Bundesgerichtsurteil zeigte sich der Schweizerische Verband für Landtechnik (SVLT). «Aus unserer Sicht war die Strafe vor allem übertrieben», sagt Bruno Gnädinger, Präsident der SVLT-Sektion Schaffhausen. «Es ist aber unbestritten, dass man sich im Recht bewegen muss», sagt er.

Federführend in der Begleitung des Klettgauer Falls war das Zentralsekretariat des SVLT. Da der Fahrzeughalter Keller dort Mitglied ist, entschied sich der Verband, den Jugendlichen auf dem Rechtsweg zu unterstützen. Ins­gesamt fielen dafür Kosten im Umfang von 7000 Franken an. Diese trägt der SVLT, weil der Bauer keine Rechtsschutzversicherung hat. Laut Aldo Rui, Direktor des SVLT, war das Ziel des Verbands, eine Rechtssituation zu klären. «Wir sind nicht vor Gericht gegangen, nur um zu gewinnen», sagt Rui.

Kommentare (0)

Neuen Kommentar schreiben

Diese Funktion steht nur Abonnenten und registrierten Benutzern zur Verfügung.

Registrieren