Fehlgeburten bei Kühen – durch Hundekot

Maria Gerhard | 
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Claudia Schwitter aus Schaffhausen macht es richtig: Ihren Hund Tony auf dem Arm, zieht sie am Spender für den Fall der Fälle ein Säckchen raus. Bild: Selwyn Hoffmann

Mehr und mehr Hundehalter lassen die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner einfach auf den Wiesen liegen. Was nicht nur unschön aussieht, kann für Kühe auch ernste Folgen haben.

Man stelle sich doch einmal vor, gerade grast man als Kuh auf der Weide, die Nüstern weiten sich, das frische Gras riecht so schmackhaft. Plötzlich steigt dieser Gestank auf, der von einem braunen Etwas herrührt – von einem Hundehaufen. Da muss sich selbst ein Kuhmagen drehen. Manchen Hundebesitzern jedoch fehlt es scheinbar an Vorstellungsvermögen. Landwirte im Kanton Schaffhausen beklagen, dass immer mehr Hundehalter die Hinterlassenschaften ihrer Tiere nicht den Vorschriften entsprechend entsorgen, sondern einfach liegen lassen.

«Das ist einfach so unappetitlich», sagt Virginia Stoll, Sekretärin des Schaffhauser Bauernverbands, und man hört ihr den Ekel in der Stimme an. Das Futter um einen solchen Haufen herum sei für die Tiere auf der Weide ungeniessbar. Immer wieder erlebe sie es auch, dass die Halter zwar das Häufchen ihres Hundes in ein Säckchen packten, dieses wiederum dann aber einfach in den Acker würfen. An der Bereitschaft der Gemeinden, entsprechend viele Säckchen bereitzustellen, liege es nicht. «Es gibt genug Spender», sagt Stoll. Vielmehr müssten sich einige Hundehalter wieder mehr disziplinieren. Denn für Kühe und andere Weidetiere könne es mitunter unschöne Folgen haben. «Das Futter kann verunreinigt werden, und Keime können sich ausbreiten», sagt sie und fügt hinzu, «ein Bauer durchkämmt ja nicht erst seine ganze Wiese, wenn er mäht.»

Verunreinigtes Futter

Auch Kantonstierarzt Peter Uehlinger weiss um die Angelegenheit. Er bekommt selbst auch immer wieder Rückmeldungen, auch von Spaziergängern, über die Nachlässigkeit mancher Hundebesitzer. «Das ist schon sehr ärgerlich», sagt er. Das Hauptproblem sei sicherlich, so Uehlinger, dass das Futter für die Weidetiere ungeniessbar würde. Das dabei Krankheitserreger übertragen würden, sei eher seltener. Wenn der Fall jedoch eintrete, könne es zu ernsthaften Folgen kommen: «Bei Kühen kann das zu Fruchtbarkeitsproblemen und Aborten führen», so der Tierarzt. Im Kanton Schaffhausen seien in den letzten Jahren Aborte, also Fehlgeburten, vorgekommen, bei denen man einen Erreger nachweisen konnte, der mit grosser Wahrscheinlichkeit von Hunden übertragen wurde.

Aber nicht nur die Landwirte, auch Hundehalter stören sich an den liegen gelassenen Hinterlassenschaften, wie Hundetrainerin Ursula Hatt aus Schaffhausen bestätigt. Durch ihre Arbeit tauscht sie sich regelmässig mit anderen Hundebesitzern im Kanton aus. «Viele meiner Schüler stören sich sehr an der Situation», sagt sie. Nicht zuletzt auch deshalb, weil «ein paar schwarze Schafe» auch denjenigen schaden würden, die eben regelmässig ihrer Pflicht nachkämen. «Man ist ja auch gesetzlich verpflichtet, den Kot wegzuräumen», sagt Hatt, «das ist kein Kavaliersdelikt.»

Ein Depot aus Säckchen

Gerade erst hat sie beim Gassigehen mit ihrem eigenen Hund wieder etwas entdeckt. Wenn man von Schaffhausen Richtung Hemmental fährt, ist auf der linken Seite ein Parkplatz. «Da hat es einen Kübel und einen Spender», sagt Hatt. Aber wenn man fünfzig Meter weiterlaufe, stosse man am Waldrand auf eine Art Depot aus benutzten Säckchen. «Da sind manche Halter einfach zu faul, ein paar Meter zum Kübel zu laufen», sagt sie. Ihr sei das unverständlich. Ausserdem wurde sie vor Kurzem darauf aufmerksam gemacht, dass es auf dem schmalen Pfad hinter dem Alterszentrum Wiesli in Schaffhausen auch Probleme mit Hinterlassenschaften gebe. Natürlich komme es schon vor, dass man oft im Dunkeln nicht sehe, wenn der Hund sich erleichtere. «Aber da muss man halt eine Taschenlampe mitnehmen», sagt Hatt. Manche Halter müssten sich wieder mehr bemühen. «Es isch doch so ne chliine Sach.»

 

Leinenpflicht: Setz- und Brutzeit hat begonnen

Seit dem 15. Aprilsind Hundehalter laut der Schaffhauser Polizei wieder verpflichtet, ihre Hunde im Wald anzuleinen und in unmittelbarer Nähe zu führen. In den Frühlings­monaten pflanzen sich zahlreiche Wildtiere fort. Nicht nur der Strassenverkehr, sondern auch Hunde stellen dabei eine Gefahr für die Tiere dar. Die Leinenpflicht dauert noch bis zum Freitag, 30. Juni. Die Kantonelegen dabei selbst fest, ob und wann das Leinenobligatorium gilt.

Durch die Leinenpflicht soll generell verhindert werden, dass die Hunde streunen oder wildern und Wildtiere beim Setzen oder Brüten stören. Insbesondere für Rehe und Rehkitze besteht die Gefahr, dass sie von den freilaufenden Hunden gehetzt, gejagt und durch deren Bisse verletzt oder gar getötet werden.

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